Mietvertrag: Heizungsaufall, wer haftet?

In einem Mietvertrag steht, dass der Vermieter nicht haftbar gemacht werden kann, falls die Heizungsanlage ausfällt.

Ist diese Klausel wirksam?

Wenn die Heizung ausfallen sollte, wer zahlt dann dafür? Und kann der Mieter trotzdem die Miete kürzen?

In einem Mietvertrag steht, dass der Vermieter nicht haftbar
gemacht werden kann, falls die Heizungsanlage ausfällt.

Eine derartige Klausel ist unwirksam. Zur Nutzung einer Wohnung gehört es, dass die mitvermietete Heizung funktioniert.

Gruss Günter

Ist diese Klausel wirksam?

Wenn die Heizung ausfallen sollte, wer zahlt dann dafür? Und
kann der Mieter trotzdem die Miete kürzen?

Danke für die schnelle Antwort :smile: