Hallo,
wir haben eine Frage wie der Satz zu verstehen ist.
Vorab: Unser Hund ist vor ca. 1 Jahr gestorben. Nun haben wir uns entschieden einen neuen treuen Begleiter zu holen.
Jetzt haben wir nochmal unseren Mietvertrag gelesen hier steht folgendes drin:
Dem Mieter wird ausnahmsweise und in widerruflicher Weise die Haltung von Hündinn #### in der Wohnanlage genehmigt. usw. usw. usw…
Jetzt aber der komisch formulierte Satz:
Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter bei Zuwiderhandlung hin das Tier zu entfernen (soweit noch alles klar) und bei Versterben des Tieres kein weiteres mehr anzuschaffen.
Bezieht sich der Satz denn eurer Meinung auf die Zuwiderhandlung? oder ist das allgemein gefasst? In unserer Wohnanlage wohnen sehr viele Hunde und gibt auch keine Probleme.
Natürlich werden wir auch nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen was da jetzt Sache ist, aber würde doch gerne eure Meinung dazu hören.