Mietvertrag Hundehaltung nach Tot vom erlaubten Hund

Hallo,

wir haben eine Frage wie der Satz zu verstehen ist.

Vorab: Unser Hund ist vor ca. 1 Jahr gestorben. Nun haben wir uns entschieden einen neuen treuen Begleiter zu holen.

Jetzt haben wir nochmal unseren Mietvertrag gelesen hier steht folgendes drin:

Dem Mieter wird ausnahmsweise und in widerruflicher Weise die Haltung von Hündinn #### in der Wohnanlage genehmigt. usw. usw. usw…

Jetzt aber der komisch formulierte Satz:

Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter bei Zuwiderhandlung hin das Tier zu entfernen (soweit noch alles klar) und bei Versterben des Tieres kein weiteres mehr anzuschaffen.

Bezieht sich der Satz denn eurer Meinung auf die Zuwiderhandlung? oder ist das allgemein gefasst? In unserer Wohnanlage wohnen sehr viele Hunde und gibt auch keine Probleme.

Natürlich werden wir auch nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen was da jetzt Sache ist, aber würde doch gerne eure Meinung dazu hören.

oder sichern die sich damit ab das man den neuen Hund auf jeden Fall neu anmeldet bei Ihnen?

Da ja nur die

wurde erübrigt sich das ganze.

Interessant ist im Vertrag die genaue aufteilung des Bereiches hundehaltenung denn

kann sich gut auf die

Beziehen.

genau, so habe ich das auch verstanden das das kein allgemeiner Freibrief ist sondern nur für unseren ehemaligen Hund. Im Vertrag selber steht nur ein Satz „Bedarf der Genehmigung“. Als wir das damals beantragt haben kam dann ein Vertragszusatz mit dem oben genannten Punkten (und eben das übliche: Mieter verpflichtet sich Schäden zu übernehmen, auf Balkon ist Tierhaltung untersagt, Hunde sind innerhalb der Anlage an der Leine zu führen usw…)

Also denkst du das das einfach auf den ursprünglichen Hund bezogen ist und mit dem letzten Satz einfach nochmal darfgestellt werden soll das ein neuer Hund nach versterben neu beantragt werden muss weil der Vertragszusatz einfach nur für den alten gegolten hat. (aber haben sie dann sehr schlecht formuliert)

Ja so denke ich das mir.

Da heutzutage die Hundehaltung nicht einfach pauschal verboten werden kann solltest du auf jeden Fall bei der Hausverwaltung nachfragen. Da der Hund ja eine ganze Weile ohne Probleme für die Nachbarn (?) gehalten wurde kann ich mir nicht vorstellen, dass das Verbot aufrecht gehalten werden kann.

nein, denn die Haltung ist und bleibt nur ausnahmsweise ohne Genehmigung erlaubt, z.B. Blindenhund, Therapiehund. Das normale Haustierverbot mit der Ausnahme von Kleintieren ist zur Standartklausel geworden.

danke euch beiden

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