Mietvertrag in 3facher Ausführung?

Hallo,

angenommen jemand hat sein Interesse gegenüber einem Wohnungsvermittler und Hausverwalter zugleich (also das ist eine Firma) schriftlich per Selbstauskunft u. Unterlagen geäußert.
Nun hat der Interessent die Wohnungszusage telefonisch bekommen mit dem Zusatz, dass der Mietvertrag in 3facher Ausführung dem Interessenten zugesendet wird von o. g. Firma (also nicht vom Vermieter) und dieser sie ebenfalls 3fach unterschrieben an die Firma zurückschicken soll.

Ist es normal dass so eine Angelegenheit gar nicht über den Vermieter selbst geht??
Was hat es mit der 3fachen Ausführung auf sich - wozu 3fach? Ich finde im Internet nichts vergleichbares.
Ist es normal, dass man Mietvertrag zugesendet bekommt und als Mieter zuerst unterschreiben soll, ihn dann wegschicken u. auf die Unterschrift des Vermieters warten soll? Was wenn der Mietvertrag nicht zurückkommt?
Kann mit der dritten Ausführung Unfug getrieben werden? Worauf sollte man achten?

Danke!

hi,
3 Fache ausführung gibts öfters, z.B. einen Für Mieter, einen Verwaltung vor Ort einen für den Eigentümer.

Das der Mietvertrag erst von Mieter unterschreiben wird ist auch normal.

schönes Wochenende

Ist es normal dass so eine Angelegenheit gar nicht über den
Vermieter selbst geht??

es gibt eben firmen, die kümmern sich um das verwalten von wohnungen für die vermieter. sehr praktisch, wenn z.b. der vermieter nur wenige wohnungen hat und das „nebenbei“ machen müsste. dem mieter entstehen dadurch keine nachteile.

Was hat es mit der 3fachen Ausführung auf sich - wozu 3fach?

wurde schon gesagt: mieter, verwaltung und vermieter sind drei „personen“. und ob sich die verwaltung eine kopie zieht oder ein eigenes exemplar für die unterlagen hat…

Ich finde im Internet nichts vergleichbares.

wer suchet, der findet!

Ist es normal, dass man Mietvertrag zugesendet bekommt und als
Mieter zuerst unterschreiben soll, ihn dann wegschicken u. auf
die Unterschrift des Vermieters warten soll?

ja, sofern man das nicht vorort persönlich machen will/kann, muss man eben auf den postweg vertrauen.

Was wenn der
Mietvertrag nicht zurückkommt?

tja, dann kann man nachfragen oder nachforschen - oder der vermieter hat kein interesse mehr am mieter.

Kann mit der dritten Ausführung Unfug getrieben werden?

unfug? in welcher form? sollte doch identisch zu den anderen beiden sein? wie gesagt: vermutlich für die unterlagen der verwaltung. aber man könnte ja auch einfach mal fragen, wozu die das ding drei mal brauchen…

Worauf
sollte man achten?

dass alle verträge gleich sind und die üblichen dinge, die man bei vertragsschluss beachten sollte.

zwei reichen eigentlich

Kann mit der dritten Ausführung Unfug getrieben werden? Worauf
sollte man achten?

Das andere wurde schon beantwortet. Auf deine letzte Frage wurde nicht richtig eingegangen.
Zunächst mal ist es wohl heutzutage üblicher geworden misstrauischer zu sein. In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich? Aber das ist ein anderes Thema.
Da der Mieter alle Exemplare unterschrieben zurück geben soll, wäre es sinnvoll, aus dem Misstrauenverdacht heraus, sich eine Kopie zu ziehen. Kommt dann das Exemplar für den Mieter zurück, vergleicht dieser den vertraglichen Inhalt, mit seiner Kopie. Also daraufhin, dass nachträglich nicht „untergeschoben“ wurde.
Das wäre zwar ein Ding der Unglaublichkeit, aber man weiß ja nie, heutzutage!
Wo doch Vermieter eh nicht den besten Ruf genießen, wo es heißt, dass jede zweite BK-Abrechnung falsch, und komischwerweise zu Gunsten des Vermieters, sein soll.

Danke!

Wozu die Hausverwaltung allerdings ein eigenes Exemplar benötigt, darf sehr wohl hinterfragt werden, denn brauchen tun die das nicht! Sie sind keine Vertragspartei der Mietsache. Das sind nur VM und M. Die HV ist Erfüllungsgehilfe des VM.

Enthält die Selbstauskunft oder Mietvertrag eine Klausel zur Datenweitergabe?

MfG

danke Euch für die Antworten!!

@schritt: Enthält die Selbstauskunft oder Mietvertrag eine Klausel zur
Datenweitergabe?

ja wieso fragst du das?

_…"…Daten des Mieteinteressenten streng vertraulich behandeln und insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes zum Schutz personenbezogener Daten (§1, §2 Bundesdatenschutzgesetz) beachten wird.

Der Mietinteressent anderseits erklärt, dass er ausdrücklich entsprechend § 22Bundesdatenschutz-gesetz mit der Verwendung der abgegebenen Daten für eigene Zwecke des Verwenders einverstanden ist."_

Hätte man sowas nicht unterschreiben sollen? aBER ist das nicht überall so bei solchen Selbstauskünften? Kann man die Zustimmung nach Mietvertragsabschluss, also wenn man dann i.d.Whg wohnt, wiederrufen? Hätte das Konsequenzen für das Mietverhältnis? Etwa dass diese Zustimmung für das gesamte Mietverhältnis nötig ist?

Danke

Ist zwar jetzt OT:
„Wo doch Vermieter eh nicht den besten Ruf genießen, wo es heißt, dass jede zweite BK-Abrechnung falsch, und komischwerweise zu Gunsten des Vermieters, sein soll.“
Diese Vermutung kommt von den Mietervereinen. Da läuft so und so nur derjenige auf, der sowieso dort aufläuft und der der einen berechtigten Verdacht hat. Diese zahlen dann einfach hochzurechnen ist nicht wirklich seriös. Wieviel % aller Mieter im Mieterverein sind, wie breit ihre Basis also tatsächlich ist, darüber gibt es nicht wirklich viele Veröffentlichungen.
Du bist sicher, dass der betroffene Mieter bzw. der Mieterverein oder -anwalt das an die große Glocke hängt, wenn sich zu seinen Gunsten verrechnet wurde?
Bezüglich der falschen Abrechnungen gehe ich davon aus, dass du noch nie eine derartige Abrechnung selbst gefertigt hast. Ich gehe weiterhin davon aus, dass der überwiegende Teil der Fehler unbeabsichtigt oder aus Unwissenheit gemacht wurden. Das macht sicherlich den Fehler nicht besser, trägt aber möglicherweise dazu bei den Ruf der Vermieter nicht alzu sehr in den Dreck zu ziehen und mit solchen Aussagen das Klima zu vergiften.

vnA

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Ist zwar jetzt OT:

Gehen wir rugig noch mal einen Abzweig weiter.

„Wo doch Vermieter eh nicht den besten Ruf genießen, wo es
heißt, dass jede zweite BK-Abrechnung falsch, und
komischwerweise zu Gunsten des Vermieters, sein soll.“

Diese Vermutung kommt von den Mietervereinen.

Ja. Stammt aus der Presse.

Da läuft so und
so nur derjenige auf, der sowieso dort aufläuft

Nein. Das sind nicht alles Erbsenzähler. Nach meinem Bild, kommen die, wenn es schon um einige Euros geht, oder um grundsätzliche Dinge, wie Mieterhöhungen oder eingeschobene HV-Kosten usw.

und der der
einen berechtigten Verdacht hat. Diese zahlen dann einfach
hochzurechnen ist nicht wirklich seriös.

Es fehlen in der Tat all die anderen Mietverhältnisse, ohne Mieterverein. Aber irgend was muss dran sein.

Wieviel % aller
Mieter im Mieterverein sind, wie breit ihre Basis also
tatsächlich ist, darüber gibt es nicht wirklich viele
Veröffentlichungen.

Jep.

Du bist sicher, dass der betroffene Mieter bzw. der
Mieterverein oder -anwalt das an die große Glocke hängt, wenn
sich zu seinen Gunsten verrechnet wurde?

Umgedreht hatte ich’s gesagt. Wenn sich zu Gunsten des Vermieters verrechnet wurde, also zu ungunsten des Mieters.

Bezüglich der falschen Abrechnungen gehe ich davon aus, dass
du noch nie eine derartige Abrechnung selbst gefertigt hast.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass der überwiegende Teil der
Fehler unbeabsichtigt oder aus Unwissenheit gemacht wurden.

Ja und auch ja, aber hier muss ich einwenden, dass der, also der VM, welcher abrechnen will/muss, dies dann auch so zu tun hat, wie es die Sorgfalt und das Recht erfordern. Da gibt es leider keine Toleranz, wie beim Fleischer „darfs ein bischen mehr sein?“
Es muss dann eben genau sein. Und wie gesagt, wegen den Cent oder 5 Euro regt sich i.d.R. kein Mieter auf.

Das macht sicherlich den Fehler nicht besser, trägt aber
möglicherweise dazu bei den Ruf der Vermieter nicht alzu sehr
in den Dreck zu ziehen und mit solchen Aussagen das Klima zu
vergiften.

Das ist es schon. Das Vermieter oft Blutsauger sind, weiß jeder, der schon mal ein paar Vermieter hatte. Auch hier gilt: irgendwas muss dran sein.

vnA

MfG


…"…Daten des Mieteinteressenten streng vertraulich behandeln
und insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes zum
Schutz personenbezogener Daten (§1, §2
Bundesdatenschutzgesetz) beachten wird.

O.K.

Der Mietinteressent anderseits erklärt, dass er ausdrücklich
entsprechend § 22Bundesdatenschutz-gesetz mit der Verwendung
der abgegebenen Daten für eigene Zwecke des Verwenders
einverstanden ist."

Wieso § 22 BDSG?

Hätte man sowas nicht unterschreiben sollen?

Was hat denn die Wahl des BDS-Beauftragten damit zu tun?

aBER ist das
nicht überall so bei solchen Selbstauskünften?

Muss nicht, kann.

Kann man die
Zustimmung nach Mietvertragsabschluss, also wenn man dann
i.d.Whg wohnt, wiederrufen?

Da sollte nichts dagegen sprechen.

Hätte das Konsequenzen für das
Mietverhältnis?

Eher nein. Hinterfragungswürdig ist eben nur, was die verwendung für diese eigenen Zwecke soll? Und wer ist hier Verwender? Der VM oder die HV?

Etwa dass diese Zustimmung für das gesamte
Mietverhältnis nötig ist?

Also von nötig kann keine Rede sein. Allenfalls Belieben der HV oder VM.

Danke

Es ging mir eher um solche Datenweitergabeklauseln an Dritte, welche ich schon mal gesehen habe.
MfG

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Da läuft so und
so nur derjenige auf, der sowieso dort aufläuft

Nein. Das sind nicht alles Erbsenzähler. Nach meinem Bild,

Sag ich doch: Die (Erbsenzähler hast du sie genannt) die so und so Mitglied des Vereines sind und ihren Mitgliedsbeitrag hinten wieder heraus haben wollen und die, die ein berechtigtes Interesse zu haben glauben (oder tatsächlich haben sollten)

Aber irgend was muss dran sein.

Stimmt. Die sich selbst erfüllende Prophezeiung.

Du bist sicher, dass der betroffene Mieter bzw. der
Mieterverein oder -anwalt das an die große Glocke hängt, wenn
sich zu seinen Gunsten verrechnet wurde?

Umgedreht hatte ich’s gesagt. Wenn sich zu Gunsten des
Vermieters verrechnet wurde, also zu ungunsten des Mieters.

Ich meinte allerdings ganz bewusst das Gegenteil: Wenn ein Fehler des VM zu Gunsten des M festgestellt wird, dann wird niemals der Mieter auf Berichtigung drängen. Oder irre ich mich da?

Bezüglich der falschen Abrechnungen gehe ich davon aus, dass
du noch nie eine derartige Abrechnung selbst gefertigt hast.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass der überwiegende Teil der
Fehler unbeabsichtigt oder aus Unwissenheit gemacht wurden.

Ja und auch ja, aber hier muss ich einwenden, dass der, also
der VM, welcher abrechnen will/muss, dies dann auch so zu tun
hat, wie es die Sorgfalt und das Recht erfordern. Da gibt es
leider keine Toleranz, wie beim Fleischer „darfs ein bischen
mehr sein?“

Doch, es gibt schon das Urteil des AG in Hinterzupfingen zu Gunsten des M, das vom Mieterverein im Schreiben angeführt, aber vom VM ohne Anwalt nicht widerlegt werden kann. Anwälte kosten Geld. Mehr als der Streitwert. Also lässt man als VM auch mal 5 Gerade sein. Dann taucht man allerdings in der Statistik bei der größeren Hälfte auf. Lass es dir gesagt sein: Manches was die angeblichen Anwälte des Mietervereins schreiben ist das Papier nicht wert auf das es gedruckt wird. Falsch: Mancher VM nimmt es einfach hin, und dann ist es halt doch das Papier wert…

Es muss dann eben genau sein. Und wie gesagt, wegen den Cent
oder 5 Euro regt sich i.d.R. kein Mieter auf.

Falsch. Er bezahlt Beitrag und den will er wieder zurück.

Das Vermieter oft Blutsauger sind, weiß
jeder, der schon mal ein paar Vermieter hatte. Auch hier gilt:
irgendwas muss dran sein.

Dass Mieter unzuverlässig, nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht und rücksichtslos im Umgang mit den (erheblichen) Werten der Vermieter umgehen, weiß jeder, der schon einmal vermietet hat. Auch hier gilt: Auch dieser Spruch ist ein dummes Vorurteil, das Gott sei Dank, genau wie dein Spruch, nicht den Tatsachen entspricht.

vnA

MfG

auch von vnA

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