Hallo,
mal angenommen, man schließt einen Mietvertrag in dem steht XX qm inkl. ausgebauten Dachboden. Darf man dann verlangen, das dieser Dachboden dann auch beheizbar ist ?
Gruss
Oliver
Hallo,
mal angenommen, man schließt einen Mietvertrag in dem steht XX qm inkl. ausgebauten Dachboden. Darf man dann verlangen, das dieser Dachboden dann auch beheizbar ist ?
Gruss
Oliver
Man mietet immer wie das beim anmieten vorhanden ist.
Sind Heizkörper da, müssen die auch gehen.
Ansonsten: was nicht da ist ist auch nicht gemietet.
Jakob
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Hmm, ich hab gerade meinen Rechtsverdreher angerufen. Der meinte, wenn es als wohnraum ausgewiesen ist, muss es auch beheizt sein.
Da im Haus Fussbodenheizung ist, kann man ja auch schwer erkennen,
ob dort eine Heizung ist oder nicht. Das merkt man erst beim
Einzug, wenn der entsprechende regler fehlt.
Olli
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Hallo,
mal angenommen, man schließt einen Mietvertrag in dem steht XX
qm inkl. ausgebauten Dachboden. Darf man dann verlangen, das
dieser Dachboden dann auch beheizbar ist ?Gruss
Hallo Oliver, ich schliesse mich weitgehend jakob an. Es wurde der ausgebaute Dachboden mitvermietet. Ein Mieter handelt fahrlässig, wenn er sich nicht erkundigt, ob die Räumlichkeiten beheizbar sind, wenn er keine Heizungs sieht. Auch eine Fussbodenheizung hindert niemand daran, sich zu erkundigen, ob der nachträgliche Ausbau auch auf die Heizung bezogen ist. Der Dachboden ist so vermietet, wie er ist. Der Mieter muss hier notfalls elektrisch selbst heizen.
Um einem Irttum vorzubeugen. Zwar ist es überwiegend üblich, dass Wohnungen mit Heizung und Heizkörpern vermietet werden. Jedoch ist dies nicht zwingend vorgeschrieben.
Gruss Günter