Mietvertrag Kaution nicht bezahlt, was tun?

Hallo Ihr Wissenden;
ich habe folgendes Problem
Ich habe zum 1. Juli eine Wohnung an ein unverheiratetes Paar vermiete (KM 250€) Vereinbart ist im Mietvertrag ein Kaution in Höhe von 500 €. Die Kaution wurde bisher nicht bezahlt.
Auf eine Mahnung meinerseit erhielt ich die Antwort, das der Mann
zwischenzeitlich ausgezogen sei, die in der Wohnung verbleibende Frau bittet mich nun, die Kaution um weitere 2 Monate zu „stunden“.
Desweiteren ist die Miete für den Monat Oktober bis zum heutigen Tage auch noch nicht eingegangen.
Meine Frage ist:
1.) Muß ich mich auf die „Stundung“ einlassen?
2.) Geht der Mietvertrag (auch ohne Kündigung des Mannes) automatisch auf die in der Wohnung verbleibende Person über?
3. Wie kann ich es erreichen, dass zumindest die Miete in Zukunft
pünktlich gezahlt wird? Ich denke in diesem Fall an die Möglichkeit, die Miete per Lastschrift einzuziehen (natürlich die Zustimmung der Mieterin vorausgesetzt), weiß aber nicht genau, wie ich das machen kann ( Formulare, etc.?)
Vielen Dank für Eure Unterstützung,
karotier

Hallo Ihr Wissenden;

Hallo, auch wenn ich nicht wirklich weiss…

ich habe folgendes Problem
Ich habe zum 1. Juli eine Wohnung an ein unverheiratetes Paar
vermiete (KM 250�) Vereinbart ist im Mietvertrag ein Kaution
in Höhe von 500 �. Die Kaution wurde bisher nicht bezahlt.
Auf eine Mahnung meinerseit erhielt ich die Antwort, das der
Mann
zwischenzeitlich ausgezogen sei, die in der Wohnung
verbleibende Frau bittet mich nun, die Kaution um weitere 2
Monate zu „stunden“.

Falls sie nun nicht völlig überschuldet ist, sollte ihre Bank ihr eine Bankbürgschaft ausstellen. Dies ist gerade bei Kautionen durchaus üblich; Du ahst die Sicherheit und sie muss das anscheinend nicht vorhandene Geld nicht festlegen. Gebühren liegen je nach Bank bei 15 - 45 euro pro Jahr.

Desweiteren ist die Miete für den Monat Oktober bis zum
heutigen Tage auch noch nicht eingegangen.
Meine Frage ist:
1.) Muß ich mich auf die „Stundung“ einlassen?

Mache o. g. Vorschlag. Müssen musst Du garnichts, allerdings hängtes wie immer vom Vertragsinhalt ab.

2.) Geht der Mietvertrag (auch ohne Kündigung des Mannes)
automatisch auf die in der Wohnung verbleibende Person über?

Sorry, keine Ahnung, aber ohne offizielle Mitteilung sind beide weiterhin Deine Vertragspartner, so vermute ich.

  1. Wie kann ich es erreichen, dass zumindest die Miete in
    Zukunft
    pünktlich gezahlt wird? Ich denke in diesem Fall an die
    Möglichkeit, die Miete per Lastschrift einzuziehen (natürlich
    die Zustimmung der Mieterin vorausgesetzt), weiß aber nicht
    genau, wie ich das machen kann ( Formulare, etc.?)

Da sollte Dir Deine Bank helfen können. Allerdings ist auch eine Lastschrift keine Zahlungsgarantie, kann diese ja vom Kontoinhaber widerrufen werden.

Dann tut es auch ein Dauerauftrag von der Mieterin, sie hat dann das Geühl von Kontrolle und Du hast regelmäßige Zahlungen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung,
karotier

Ich weiss, ist keine wirkliche Antwort, eher Anregungen für praktische Lösungen.

Gruß

ALex

P.S.: Hast du denn das Gefühl, dass Deine Mieterin sich die Wohnung auf Dauer nicht leisten kann?

Hallo,

ich habe folgendes Problem
Ich habe zum 1. Juli eine Wohnung an ein unverheiratetes Paar
vermiete (KM 250€) Vereinbart ist im Mietvertrag ein Kaution
in Höhe von 500 €. Die Kaution wurde bisher nicht bezahlt.
Auf eine Mahnung meinerseit erhielt ich die Antwort, das der
Mann
zwischenzeitlich ausgezogen sei, die in der Wohnung
verbleibende Frau bittet mich nun, die Kaution um weitere 2
Monate zu „stunden“.
Desweiteren ist die Miete für den Monat Oktober bis zum
heutigen Tage auch noch nicht eingegangen.
Meine Frage ist:
1.) Muß ich mich auf die „Stundung“ einlassen?

Muss Nein, kann Ja.

2.) Geht der Mietvertrag (auch ohne Kündigung des Mannes)
automatisch auf die in der Wohnung verbleibende Person über?

Nein, der Mann bleibt weiterhin Mitmieter. Du musst den Mann auffordern, die Miete und die Kaution binnen einer Woche zu zahlen, ansonsten ihm Zwangsmassnahmen - Mahnbescheid - androhen. Er haftet solange im Mietverhältnis, wie Du ihn nicht aus dem Mietvertrag entlässt. Aber Vorsicht, wenn der Mann die Kaution zahlt und Du entlässt ihn aus dem Mietvertrag, hat er Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.

  1. Wie kann ich es erreichen, dass zumindest die Miete in
    Zukunft
    pünktlich gezahlt wird?

Beide Mieter auffordern, jeweils zum 3. des Monats die Miete zu überweisen. Dann würde ich auch vorschlagen, dass Du Dich einmal erkundigst beim Atsgericht, ob die Mieterin oder der Mieter dort auf der Schuldnerstelle bekannt sind. Ich gebe Dir ausgesprochen wenig Chancen, dass es mit den Mietzahlungen in Zukunft klappt.
Wie kann jemand, Miete 250 EURO schon diesen Betrag nicht mehr aufbringen. Ich habe das Gefühl, hier hast Du jemand in die Wohnung genommen, die hoffnungslos verschuldet sind oder gar schon die EV abgelegt haben. Sollte die EV abgelegt sein, kannst Du Dich direkt mit mir per eMail in Verbindung setzen.

Ich denke in diesem Fall an die

Möglichkeit, die Miete per Lastschrift einzuziehen (natürlich
die Zustimmung der Mieterin vorausgesetzt), weiß aber nicht
genau, wie ich das machen kann ( Formulare, etc.?)

Was bringt die Mietzahlung per Lastschrift. Wenn die Miete nicht überwiesen wird, wie willst Du dann auf einem Konto Geld abbuchen, das dort nicht vorhanden ist.

Hinweis: Die Nichtzahlung der Kaution und die Nichtzahlung der Miete muss nun eine Abmahnung mit der Androhung der fristlosen Kündigung auslösen.

Um deutlich zu werden. Mit wem willst Du eine Kautionsstundung vereinbaren, auf welcher Grundlage, wenn die Miete im Oktober fehlt. Dann nutzt doch die Stundung nichts, denn dann kommen doch Stundung und Nachzahlung des Mietrückstandes zusammen. Wie will jemand, die jetzt schon kein Geld hat, dann in zwei Monaten Geld haben ???

Frage Dich einmal, wenn man schon nicht zahlen kann, warum man dann nicht wenigstens versucht mit Teilbeträgen bereits im Voraus Ärger abzuschwächen. Die Mieterin hätte dann doch wenigstens einen Teil der Miete zahlen können . Hat Sie Wohngeld ? Wenn ja, wende Dich an das zuständige Amt und informiere das Amt, dass die Miete aussteht, damit man notfalls an Dich mit Zustimmung der Mieterin das Wohngeld auszahlt. Du müßtest ein Formular ausgefüllt haben.

Gruss Günter

Hi, ich weis zwar nichts genaues zu dem Mietvertrag, d.h. wie ist er gestaltet, individuell oder Formularvertrag etc.
Wer ist der Vertragspartner etc. - Ich kann nur raten ein langfristiger Rechtsstreit freut jeden Anwalt und kostet euer Geld, das Ergebnis ist meist, das der Mieter geräumt wird und ihr auch noch diese Kosten zahlt.
Versucht doch im Gespräch eine Einigung zu erzielen. Wenn die Frau z.B. Sozialhilfe bezieht, so könnt ihr direkt durchs Sozialamt die Miete bekommen. Das ist sicherlich der bessere Weg. Wenn die Frau sonst in Ordnung und „sauber“ ist würde ich es so versuchen. In vielen Städten gibt es hierzu auch den allgemeinen Sozialdienst der Sozialämter der Hilfe leistet.
Vielleicht braucht die Frau ja auch weitere Hilfe.

Hallo Carla,

es ist leider in diesem Fall zu spät. Kein Sozialamt bewilligt nachträglich eine Kaution. Dies muss vorher geschehen.

Hi, ich weis zwar nichts genaues zu dem Mietvertrag, d.h. wie
ist er gestaltet, individuell oder Formularvertrag etc.

Der Mietvertrag hat nichts mit der Kaution zu tun, zumindest nicht hinsichtlich daruf ob es ein Formularmietvertrag oder ein individueller Mietvertrag ist.

Wer ist der Vertragspartner etc. - Ich kann nur raten ein
langfristiger Rechtsstreit freut jeden Anwalt und kostet euer
Geld, das Ergebnis ist meist, das der Mieter geräumt wird und
ihr auch noch diese Kosten zahlt.

Hier ist kein langfristiger Rechtsstreit erforderlich. Hier kann ein Mahnbescheid helfen - immer vorausgesetzt es ist Geld vorhanden. Wenn jemand eine Zusage und eine Vereinbarung trifft, in Kentnnis der Situation, dass das Geld nicht aufgebracht werden kann, handelt in betrügerischer Absicht. Diese Fälle sind dazu geeignet, dass seriöse Mieter zunehmend mehr Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben und überall noch stärker geprüft und aussortiert wird. Es ist ärgerlich, dass immer wieder einige Mieter auf Kosten der Mehrheit der Mieter glauben mit solchen Methoden durchkommen zu können.

Versucht doch im Gespräch eine Einigung zu erzielen. Wenn die
Frau z.B. Sozialhilfe bezieht, so könnt ihr direkt durchs
Sozialamt die Miete bekommen. Das ist sicherlich der bessere
Weg. Wenn die Frau sonst in Ordnung und „sauber“ ist würde ich
es so versuchen.

Hierzu ein klares Nein. „Sauber“ ist die Mieterin schon dann nicht, wenn sie Zusagen macht, die sie nicht einhalten kann. Es ist ja nicht einmal, wie der Ausgangsthread hinweist, der gute Wille vorhanden, wenigstens Ratenzahlung anzubieten. Ich glaube nicht, dass der Grund der Zahlungsprobleme der Wahrheit entspricht. Dies kann nämlich auch ein Fall der Fälle sein, wo zahlungsunfähige Mieter durch einen als Strohmann benannten Lebenspartner irgendwo einziehen und sich angeblich dann nach dem Einzug oder genau zum Einzug oder kurz danach trennen.

In vielen Städten gibt es hierzu auch den

allgemeinen Sozialdienst der Sozialämter der Hilfe leistet.
Vielleicht braucht die Frau ja auch weitere Hilfe.

Warum stellt sie keinen Wohngeldantrag und zahlt damit wenigstens einen Teil der Miete ? Warum stellt sie keinen Antrag auf Sozialhilfe und bietet dem Vermieter an, in Raten die Kaution zu zahlen ? Kein Geld aber auch kein Wille, etwas zu korrigieren.

Dein soziales Engagement in Ehren, dort wo es Sinn macht, setze ich mich auch ein. Dort wo der Wille fehlt, ist jede Hilfe ein Stück Arbeit, das nur die Bequemlichkeit unterstützt.

Gruss Günter