Mietvertrag : keine Tierhaltung

Hallo zusammen

eine Person hat vor ein paar Wochen einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Dort ist festgehalten : keine Tierhaltung .
Für den neuen Mieter ist das kein Problem , er hällt keine Tiere , ist auch nicht beabsichtigt .

Heute kam er wegen absprachen der zur zeit laufenden Renovierungen in das Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen ) und ihm fiel auf , das genau sein Mieter gegenüber einen grossen Schäferhund in der Wohnung hat .

was denn nun , hat der Mieter einen anderen Mietvertrag ?
geht das , das man einem Mieter die Tierhaltung untersagt , dem anderen Mieter die haltung eines Schäferhundes erlaubt .
ein Schäferhund ist ja nun keine „Fusshupe“ die man mal eben auf den Arm nimmt , wenn er im wege ist .

Toni

Hallo

geht das , das man einem Mieter die Tierhaltung untersagt ,
dem anderen Mieter die haltung eines Schäferhundes erlaubt .

ja

Bommel

Hallo,

eine Klausel über ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam.
Die Haltung von Kleintieren (üblicher Art und Zahl) kann nicht untersagt werden.

Möglicherweise hat der Mieter mit dem Vermieter eine Individualvereinbarung getroffen oder der Vermieter weiß nichts von der Hundehaltung des Nachbarn.

Gruß
Maja

Hallo Cali-toni,
angenommen, dieser Mieter hat Besuch von einem Hundehalter mit Hund,
so ist das erlaubt.
Weiterhin angenommen, dieser Mieter möchte einen eigenen Hund, so ist das nichterlaubt.
Weiterhin angenommen, dieser Mieter nimmt einen Hund, der auf einen anderen Namen angemeldet wurde, dauerhaft in Pflege, so ist das m. E. wieder erlaubt :smile:) Ist ja dann nicht der eigene Hund.
Mit hundefreundlichen Grüßen
Silberrücken

Hallo Silberrücken,

Weiterhin angenommen, dieser Mieter nimmt einen Hund, der auf
einen anderen Namen angemeldet wurde, dauerhaft in Pflege, so
ist das m. E. wieder erlaubt :smile:) Ist ja dann nicht der eigene
Hund.

da hat dir aber jemand einen Bären aufgebunden…

Gruß

Joschi

Die Haltung von Kleintieren (üblicher Art und Zahl) kann
nicht untersagt werden.

naja, ein schäferhund ist nicht wirklich ein kleintier, oder?

…mal angenommen, die eine Wohnung ist mit Laminat ausgelegt…da zerkratzen die Hundepfoten die obere Glanzschicht…das Laminat wird stumpf und unansehnlich…also Hundeverbot…die andere Wohnung hat einen Fliesen Fussboden…da können Hundepfoten nichts zerkratzen…also sind da evtl. Hunde erlaubt.

mfG liebertee

muss ja noch nicht mal so nachvollziehbare gründe haben, oder? soweit ich weiß liegt das im ermessen des vermieters, oder?

Möglicherweise haben die Wohnungen ja auch verschiedene Eigentümer, von denen einer eben die Tierhaltung gestattet und der andere nicht.

Hallo,

Weiterhin angenommen, dieser Mieter nimmt einen Hund, der auf
einen anderen Namen angemeldet wurde, dauerhaft in Pflege, so
ist das m. E. wieder erlaubt :smile:) Ist ja dann nicht der eigene
Hund.

Ein Pfeleghund/Urlaubshund oder gar regelmäßig wiederkehrender wird ebanfalls als Hundehaltung angesehen, die dann wieder vom VM erlaubt werden muss.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Hund.htm
http://www.tierschutz-urteile.de/urteile_detail.php?..
Man könnte es natürlich darauf ankommen lassen und sehen was das eigene zuständige Gericht entscheiden würde.

Gruß
Maja

eine Person hat vor ein paar Wochen einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Dort ist festgehalten : keine Tierhaltung .

Antwort:
eine Klausel über ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam.
Die Haltung von Kleintieren (üblicher Art und Zahl) kann nicht untersagt werden.

Heute kam er wegen absprachen der zur zeit laufenden Renovierungen in das Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen ) und ihm fiel auf , das genau sein Mieter gegenüber einen grossen Schäferhund in der Wohnung hat .
was denn nun , hat der Mieter einen anderen Mietvertrag ?

Antwort:
Möglicherweise hat der Mieter mit dem Vermieter eine Individualvereinbarung getroffen oder der Vermieter weiß nichts von der Hundehaltung des Nachbarn.

naja, ein schäferhund ist nicht wirklich ein kleintier, oder?

Womit hast Du denn ein Problem?

Hallo,

Man könnte es natürlich darauf ankommen lassen und sehen was
das eigene zuständige Gericht entscheiden würde.

Ja. Man sollte aber dabei daruf hinweisen, dass man ggf. Gerichtskosten als auch Anwaltskosten (beider Seiten) bezahlen darf. Und das Risiko dafür ist hier heftig groß.
Aber natürlich steht es jedem frei, es trotzdem zu versuchen.
Gruß
loderunner (ianal)