Mietvertrag kleine Instandhaltungen

Hallo,

in Mietverträgen gibt es Vereinbarungen, dass kleine Instandhaltungen vom Mieter zu tragen sind.
Bsp.:
Mieter muss kleine Instandhaltungen bis 52,-- EUR selbst übernehmen.
Reparaturrechnung: 51,-- EUR netto, 60,69 EUR brutto

Wer müsste in diesem Fall die Reparaturrechung übernehmen, Mieter oder Vermieter? Wir gehen mal davon aus, dass der Mieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, aber der Vermieter schon (bzw. würde das einen Unterschied machen?)??

Vielen Dank vorab
Pitufino

Reparaturrechnung: 51,-- EUR netto, 60,69 EUR brutto

Wer müsste in diesem Fall die Reparaturrechung übernehmen,
Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter, es sei denn, im Mietvertrag ist „zzgl. MwSt.“ vereinbart…

Wir gehen mal davon aus, dass der
Mieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, aber der Vermieter
schon (bzw. würde das einen Unterschied machen?)??

Nein, ein Verbraucher (und das ist auch ein privater Vermieter) darf annehmen, dass er es mit Brutto-Preisen zu tun hat, wenn nichts anderes angegeben ist…

Gruß, Peter

(und das ist auch ein privater Vermieter)

Korrektur: Es muss natürlich „privater Mieter“ (ohne „Ver“) heißen…

(und das ist auch ein privater Vermieter)

Korrektur: Es muss natürlich „privater Mieter“ (ohne „Ver“)
heißen…

Das war vielleicht anders gemeint aber nicht falsch: nicht jeder Vermieter ist vorsteuerabzugsberechtigt.
MfG