Mietvertrag Kleinreparaturen

Bei uns waren 6 Lichtschalter defekt und wurden ausgetauscht, Kosten 77€, unsere Kleinreperaturklausel sieht Einzelrechnungen bis 54 € vor die vom Mieter übernommen werden müssen. Jetzt sagt der Vermieter jeder Schalter ist eine Einzelreperatur und liegt unter 54€ wir sollen die gesamte Rechnung zahlen da sie unter unserer Gesamtbelastung von 154€ liegt. Ist das korrekt???

wenn die Reparatur im sinne von einem direkt zuzuordnenden Ereignis liegt ( Überspannung bei Blitzschlag ) sicherlich sonst schätze ich das dies alles einzelne Reparaturen sind…

Gruß
Peter

Danke für die schnelle Antwort, es waren alles Dimmschalter die nach und nach kaputtgegangen sind und jetzt gesammelt ersetzt wurden.

Hallo, würde ich genauso sehen wie Ihr Vermieter, heute werden bis zu 80,-€ für jede Einzelreparatur üblicher Weise vereinbart. Eine Frage ist natürlich noch, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen? Ich denke, Sachen die durch Ihren direkten Gebrauch kaputt gegangen sind, sollten Sie auch ersetzen. Das aber so viele Lichtschalter auf einmal kaputt gehen, erscheint mir recht unwahrscheinlich.

Gruß Fred

vermieter hat das nachsehen, du musst nur einzelreparaturen bis 54 eur zahlen.

Hi frage gleich mal meinen Freund, der ist Immobilienkaufmann und kennt sich aus. Melde mich morgen, Gruß, Susanne
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Der Vermieter hat doch den Elektriker nicht 6x geholt um die Schalter zu reparieren. Demzufolge hat er bestimmt auch nur eine Rechnung. Meines Wissens nach beträgt die jährliche Belastung für Kleinreparaturen rund 50 Euro, je nach dem was im Mietvertrag steht. Meistens bringt ja nochmal ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter was. Ansonsten mal in der Umgebung schauen, wo man kostenlos oder kostengünstig professionelle Hilfe bekommen kann, z.B Verbraucherzentrale oder so.

Hallo,
kommt drauf an? Jeder Lichtschalter eine Einzelreparatur, etwas sehr ungewöhnlich. Einzelreparaturen wären es nur dann, wenn jeder Lichtschalter an einem anderen Tag ausgewechselt worden wäre und euer Vermieter auch für jede Auswechlung eine extra Rechnung hätte. Wurden die Lichtschalter alle gemeinschaftlich ausgewechselt oder habt ihr die beschädigten Schalter alle gemeinsam eurem vermieter gemeldet, und er hat sie nur an verschiedenen Tagen auswechseln lassen, sind das keine Einzelreparaturen. Also Schaden zusammen gemeldet, Reparatur an einem Termin (oder mehreren die Ihr aber nicht zu verschulden habt,z.B. der Elektriker hat einen Schalter vergessen) eine gemeinschaftliche Rechnung, dann ist jeder Lichtschalter auch keine Einzelrechnung. Wisst ihr eigentlich, das ihr ein Anrecht auf die orginal Rechnung habt, die könnt ihr nämlich von der Steuer absetzen und bekommz mindestens 10 % der Mehrwertsteuer zurück. Falls euer Vermieter euch die rechnungen nicht zeigt, nicht bezahlen. Falls er euch die Rechnungen nicht aushändigt, einfach 10 % von der gezahlten MwSt zurückbehalten. Fällt unter den Punkt Haushaltsnahe Dienstleistungen falls er nachfragen sollte. Hat er die Schalter schwarz auswechseln lassen, überhaupt nichts bezahlen.
Ich hoffe euch weitergeholfen zu haben.

Hallo,

sorry für das späte Melden. Leider bin ich seit ca. 7 Jahren schon nicht mehr im Wohnungswesen tätig. EInen Fall mit Lichtschaltern hatte ich in meiner damaligen Zeit nicht, erst recht keinen Massen-Defekt von gleich 6 Lichtschaltern auf einmal. Falls die bei Mietbeginn schon Schrott waren, würde ich sagen, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zu übergeben, einschließlich einwandfreier Lichtschalter. Dann müsste er zahlen. Der Preis ist meiner Meinung nach ziemlich happig… Leider kenne ich mich mit den genauen heutigen Rechten nicht aus, die Antwort würde mich jedoch auch interessieren. Nur so viel weiß ich: Vieles, was in einem Mietvertrag steht, braucht noch lange nicht gesetzlich zulässig sein, sondern kann durchaus unwirksam sein. Ich würde einen Mieterschutzbund konsultieren und im Zweifelsfall nur unter Vorbehalt bezahlen.
Sorry nochmals für die mutgemaßte und späte Antwort.
Liebe Grüße trotzdem,
Ilona

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