Mietvertrag kündigen

Wenn ein Mietvertrag mit 2 Hauptmietern besteht, aber in der Kündigungsklausel nicht erwähnt wird, weil der Mietvertrag für solche Dinge anscheinend nicht vorhergesehen war, dann kann man doch kündigen, ohne auf den anderen Hauptmieter Rücksicht zu nehmen oder? Denn im Mietvertrag selbst steht nichts dergleichen drin.

Nicht, dass ich viel verstanden hätte. Aber sieht für mich eher nach dem Fall aus, dass es 2 Hauptmieter gibt, welche eben auch gemeinsam kündigen müssen. Einer alleine kommt dann aus der Nummer nicht raus.

Hallo,

2 Mieter für eine Wohnung, folgedessen können nur beide Mieter gemeinsam kündigen; die Kündigung eines einzelnen Mieters ist nicht wirksam und der Vermieter müsse hierbei noch nicht einmal reagieren.

si

kann man doch kündigen, ohne auf den anderen Hauptmieter Rücksicht zu nehmen oder?

NEIN

in einem Mietvertrag muss nichts erwähnt werden, was bereits das Gesetz und die Allgemeine Rechtsprechung regeln - es darf vorausgesetzt werden, dass dies bekannt ist - zumal es dies alles auch allgemein zugänglich ist
fürs Mietrecht siehe ab BGB § 535
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Gesetze+Rechtsprechung schützen den Mieter/die Mieter, daher müssen nunmal auch alle Mieter gemeinschaftlich kündigen (sonst könnte ja einer von mehreren Mieter dafür sorgen das der andere plötzlich ohne Dach überm Kopf dasteht - und so etwas übles will der Gesetzgeber zum Schutz der Mieter nunmal verhindern).
Zudem bedarf die Kündigung der Schriftform = BGB § 568 (d.h. muss unterschrieben sein - daher genügt Fax hier nicht)

Aber auch im sonstigen Vertragsrecht muss jeder Vertrag, der von mehreren Personen gemeinsam als eine Vertragspartei (z.B. Mieter) geschlossen wurde, auch immer gemeinsam gekündigt werden, ansonsten ist die Kündigung eben unwirksam.

mehrere Personen als Vertragspartei = „Personenmehrheit“
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html

Aber warum stellt sich denn die Frage?
Wenn der zweite Hauptmieter als Teil der Vertragspartei „Mieter“ seine Mitwirkung an der Kündigung verweigert, dann gäbe es jedenfalls Möglichkeiten …