Mietvertrag kündigen,

ich habe einen normalen Mietvertrag mit gesetzlichen
Kündigungsfristen.
Für wann kann ich kündigen, wenn ich heute kündige?
Kann ich früher aus dem Vertrag raus, wenn
ich Nachmieter benenne?

Vielen Dank für Infos!

Beste Grüße

Kay

Hallo Kay,

ich habe einen normalen Mietvertrag mit gesetzlichen
Kündigungsfristen.
Für wann kann ich kündigen, wenn ich heute kündige?

zum 01.10.2003, d.h. Dein letzter Tag als Mieter wäre der 30.09.2003.

Kann ich früher aus dem Vertrag raus, wenn
ich Nachmieter benenne?

Wenn Du drei potentielle Nachmieter stellst, die alle die Wohnung mieten möchten, kannst Du zum entsprechenden Zeitpunkt raus. Z.B. zum 01.08. oder wie auch immer.

Grüße
Natascha

Vielen Dank für Infos!

Beste Grüße

Kay

Hallo,

Kann ich früher aus dem Vertrag raus, wenn
ich Nachmieter benenne?

Wenn Du drei potentielle Nachmieter stellst, die alle die
Wohnung mieten möchten, kannst Du zum entsprechenden Zeitpunkt
raus. Z.B. zum 01.08. oder wie auch immer.

Grüße
Natascha

Manchmal frage ich mich, warum Leute antworten, wenn sie sich nicht 100% sicher sind - gerade in solch einem sensiblen Brett wie „Recht“.

Natascha, was Du (s.o.) schreibst, ist Unsinn.
Weit verbreiteter Irrglaube - aber Unsinn. Selbst jede normale Tageszeitung räumt alle paar Monate mit diesem Unsinn auf (3 Nachmieter, etc.) - offenbar ohne Erfolg.

Nur mal so,
Ralf

1 Like

Hallo Kay,

Kann ich früher aus dem Vertrag raus, wenn
ich Nachmieter benenne?

Ist Verhandlungssache mit dem Vermieter.
Noch mal zum Verständnis: Du hast einen VERTRAG mit einer (ges.) Kündigungsfrist.
Akzeptiert der Vermieter Deine potentiellen Nachmieter (die früher in die Wohnung wollen) - alles in Butter.
Will er Dich bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist als Mieter haben (warum auch immer) - und lehnt alle Deine „verfrühten“ Nachmieter ab - dann hast Du im Prinzip Pech.
Vertrag ist Vertrag.
Eventuell geht es dann über Tricks (Erlaubnis zur Untervermietung, etc.) - aber diese „3 Nachmieter stellen und dann raus aus dem Schneider“ Masche ist Unsinn.

Gruesse,
Ralf

Vielen Dank für die Auskunft!!!
Ich Grüße Euch!

Kay

Hallo Natascha,

ich habe einen normalen Mietvertrag mit gesetzlichen
Kündigungsfristen.
Für wann kann ich kündigen, wenn ich heute kündige?

zum 01.10.2003, d.h. Dein letzter Tag als Mieter wäre der
30.09.2003.

Kann ich früher aus dem Vertrag raus, wenn
ich Nachmieter benenne?

Wenn Du drei potentielle Nachmieter stellst, die alle die
Wohnung mieten möchten, kannst Du zum entsprechenden Zeitpunkt
raus. Z.B. zum 01.08. oder wie auch immer.

Dieser Hinweis ist völlig falsch. Es gibt - auch wenn sich dieses Gerücht zwischen Flensburg und dem Bodensee hartnäckig hält weder eine gesetzliche noch rechtliche Regelung, dass jemand jederzeit ausziehen kann, wnen er drei Nachmieter stellt.

Gruss Günter

1 Like

Hallo Kay,

wenn Du einen Mietvertrag nach dem 01.09.2001 abgeschlossen hast oder noch nicht länger als fünf Jahre ( Altvertrag) in der Wohnung wohnst, kannst Du mit einer Frist von drei Monaten zum 30.09.2003 kündigen. Die Kündigung muss Deinem Vermieter jedoch spätestens am 3.7.2003 vorliegen.

Bist Du länger als 5 Jahre in der Wohnung ( also Altvertrag) hast Du bis fünf Jahre 3 Monate, bis 8 Jahre 6 Monate, bis zehn Jahre 9 Monaten und darüber 12 Monate.

Ich gebe Dir deshalb diese umfangreiche Antwort, weil Du zwar von der gesetzlichen Kündigungsfrist mailst, aber der Hinweis, seit wann Du in der Wohnung wohnst fehlt.

Der Hinweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist kann man seit dem Urteil des BGH aus Mitte Juni nur noch beantworten, wenn man weiss, wann jemand den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Deine weitere Frage war, ob Du früher ausziehen kannst. Dies geht nur, wenn der Vermieter einverstanden ist. Dann könnt ihr den Vertrag vorzeitig aufheben ( möglicherweise hat der Vermieter einen eigenen Interessenten), ihr könnt den Vertrag durch Stellung eines Nachmieters ( durch Dich ) aufheben.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kay,
vielleicht hilft Dir der folgende Link weiter:
http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm

Dort steht unter anderem
b) Mietvertrag ohne Nachmieterklausel
aa) Grundsatz
Meistens ist keine Nachmieterklausel in Mietverträgen. Wichtigster Grundsatz hierbei ist: der Vermieter hat keine Verpflichtung, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, auch dann nicht, wenn zumutbare Ersatzmieter gestellt werden. Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz pacta sunt servanda, d.h. Verträge sind bindend. Dementsprechend ist es auch egal, ob der Mieter die Wohnung nutzen kann oder nicht (§ 537 Abs. 1 S. 1 BGB = § 552 S. 1 BGB a.F.).
Eine Ausnahme bildete bis zum 01.09.2001 der alte § 570 BGB für Militaerpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer. Diese Regelung ist nunmehr entfallen.

Gruß
Joachim