Mietvertrag kündigen?

Hallo

nehmen wir mal an, jemand will seinen Mietvertrag kündigen, bei 3 monatiger
Kündigungsfrist.
Wie soll so ein Schreiben aussehen? Wann muss es eingehen? Wie schreibt man
sowas?

Der Jemand hat sowas nämlich noch nie gemacht und ist leicht überfordert.

Besten Dank

Julia

Hallo Julia,

unter dem folgenden Link hast du die Kündigungsfristen für 2004:
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/aktuell/friste…

Und hier findest du ein Kündigungsschreiben:
http://www.formblitz.de/index.php?id1=11&id2=302&id3…

Grüßle Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bea

erst Mal danke.

Noch eine Frage.
Angenommen der Jemand kennt sich wirklich nicht aus.

Bei diesem Formblatt steht: kündige ich das Mietverhältniss ordentlich zum

Was muss der jemand da eintragen? Das Datum in drei Monaten? oder das Datum von
jetzt und die rechnen sich die 3 Monate dann automatisch aus??

Wäre lieb wenn du das auch noch wüsstest.

Danke

Julia

Hallo,

es reicht aus, wenn Du schreibst "Hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis der Mietwohnung (Strasse, Wohnort) zum 31.08.2004 ( also wenn die Kündigung bis am 3. Werktag im Juni 04 eingeht und es sind nur drei Monate.

Gruss Günter

nehmen wir mal an, jemand will seinen Mietvertrag kündigen,
bei 3 monatiger
Kündigungsfrist.
Wie soll so ein Schreiben aussehen? Wann muss es eingehen? Wie
schreibt man
sowas?

Der Jemand hat sowas nämlich noch nie gemacht und ist leicht
überfordert.

Besten Dank

Julia

Bei diesem Formblatt steht: kündige ich das Mietverhältniss
ordentlich zum

Hallo Julia!

Wenn du deinem Vermieter die Kündigung am z.B. 01.06.04 zukommen lässt, musst du den obigen Satz mit dem Datum in drei Monaten versehen. In diesem Beispiel wäre das der 31.08.04
Kleiner Tip noch am Rande: Lass den Vermieter ein Bestätigungsschreiben über den Erhalt der Kündigung unterzeichnen. In dem steht soviel wie: Hiermit bestätige ich „Vermieter“ den Erhalt des Kündigungsschreibens von „Frau Julia“ zum 31.08.04. Unterschrift und Datum des Vermieters.
Das solltest du auf jeden Fall machen, um einer Diskussion über den rechtzeitigen Zugang der Kündigung von vornherein entgegenzuwirken.

Ich hoffe das hilft dir weiter

Gruß

Dirk