Hallo!
1.: Muß ein Mietvertrag immer zum 1. eines Monats gekündigt werden, oder kann er z.B. auch zum 15. gekündigt werden, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird?
2.: Ist es möglich/üblich die Kaution für die neue Wohnung auf z.B. 2Monate zu verteilen, um nicht den ganzen Batzen auf mal zahlen zu müssen?
Danke im Vorraus
Olli
Hallo
soweit vereinbart darf ein Mietverhältnis auch zum 15. des Monats gekündigt werden. Wenn nicht eindeutig vereinbart dann zum Monatsende. Zum 1. eines Monats ist grundsätzlich falsch. Der 1. ist immer ein neuer Monat ( ich weiss, es wird sehr oft zum 1. gekündigt, während der Mieter jedoch das Monatsende meint).
1.: Muß ein Mietvertrag immer zum 1. eines Monats gekündigt
werden, oder kann er z.B. auch zum 15. gekündigt werden, wenn
die Kündigungsfrist eingehalten wird?
2.: Ist es möglich/üblich die Kaution für die neue Wohnung auf
z.B. 2Monate zu verteilen, um nicht den ganzen Batzen auf mal
zahlen zu müssen?
Gem. § 551 ( 2) BGB ist der Mieter zu drei Teilzahlungen berechtigt. Die erste Rate hat zu Beginn des Mietverhältnisses zu erfolgen.
Gruss Günter
Hallo alle zusammen,
Gem. § 551 ( 2) BGB ist der Mieter zu drei Teilzahlungen
berechtigt. Die erste Rate hat zu Beginn des Mietverhältnisses
zu erfolgen.
Hier muss ich leider anführen, das der Mieter zwar das Recht hat, aber der Vermieter das meistens nicht akzeptiert. ich habe das schon seh oft erlebt, dass der Vermieter drauf beharrt, dass er trotzdem die Kaution auf einmal haben will ansonsten keinen Mietvertrag.
Tja was will man da machen, man kann ja schlecht klagen 
Gruß
Highspeed24
Hier muss ich leider anführen, das der Mieter zwar das Recht
hat, aber der Vermieter das meistens nicht akzeptiert. ich
habe das schon seh oft erlebt, dass der Vermieter drauf
beharrt, dass er trotzdem die Kaution auf einmal haben will
ansonsten keinen Mietvertrag.
Tja was will man da machen, man kann ja schlecht klagen 
Na ja, die Kaution wird aber ja in der Regel nach Unterzeichnung des Mietvertrages übergeben (bei mir bisher jedenfalls), insofern kann der Vermieter dann ja ruhig etwas wollen, aber der Mieter muss sich diesem Willen eben nicht beugen…
Levay