Mietvertrag kündigen

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Mietwohung, die als Zwischenlösung dienen soll (Eigentumswohung verkauft und auf der Suche nach einem Haus). Bis wir ein passendes Objekt gefunden haben, wollen wir in eine Mietwohnung ziehen.
Meine Frage: wie schnell kann man einen Mietvertrag kündigen? Wenn wir z.b. 3 Monate nach Einzug in die Mietwohnung ein Haus gefunden haben und in das Haus ziehen wollen.
Muss ich meinem Vermieter von Anfang an sagen, dass ich die Wohnung nur als „Zwischenlösung“ brauche? Ich weiß ja noch nicht, wie lange wir in der Mietwohnung bleiben. Es kann ja auch sein, dass ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben…

Hallo!

Die geswetzliche Kündigungsfrist für ein Mietverhältnis beträgt drei Monate. Diese greift, wenn nicht etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, oft wird eine Grundmietzeit von einem Jahr oder noch mehr vereinbart.

Dem Vermieter zu sagen, dass man bald wieder ausziehen möchte könnte kontraproduktiv sein. Ich würde mir keinen reinsetzen, bei dem ich in 3-4 Monaten schon wieder den Aufstand mit der Neuvermietung habe (inserate, hausverwaltung, Streichen, putzen)

Gruß

Jörg

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es eine Grundmietzeit (ca. 1 Jahr). Kann ich während dieser Grundmietzeit trotzdem die Wohnung kündigen? Oder komme ich während der Grundmietzeit überhaupt nicht aus einem Mietvertrag raus?

Nein, es gibt nicht per se eine Grundmietzeit, sondern sie *kann* vereinbart werden (eher selten).

Insofern müsst ihr nichts sagen und könnt mit 3 Monaten Vorlauf ausziehen. Ihr dürft eben bloß keinen Zeitmietvertrag o.ä. abschließen.

Wie sinnvoll es war, die ETW zu verkaufen, ohne was neues zu haben, steht auf einem anderen Blatt :wink:

Wenn Grundmietzeit vereinbart, kommt man vorher nicht raus.

Wenn nicht vereinbart, greift die gesetzliche Kündigungsfrist.

Gruß

Jörg