Mietvertrag kündigen bei Zahlungsunfähigkeit?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich bin letztes Jahr mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen und wir beide wurden als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen. Dann folgte die Trennung, er zog aus und zahlt seitdem keine Miete mehr. Jetzt verlangt der Vermieter von mir die vollen Mietkosten, da mein Expartner ja nicht mehr in der Wohnung lebt und er deswegen (nach Aussage des Vermieters) keine Miete mehr zahlen müsse. Nur kann ich die Mietkosten allein finanziell nicht aufbringen. Ich kann die Wohnung aber auch nicht kündigen, weil wir im Mietvertrag beidseits auf unser ordentliches Kündigungsrecht verzichtet haben für eine Dauer von 2 Jahren (also bis Mai nächstes Jahr).

Mein Expartner will mir die Wohnung jetzt gerichtlich zuweisen lassen, da mir daraus ja angeblich kein finanzieller Schaden entsteht. Geht das einfach so?

Kann ich den Mietvertrag wegen Zahlungsunfähigkeit vorzeitig kündigen? Oder was für Möglichkeiten habe ich noch?

Danke schonmal im Vorraus.

Sie haften gegenüber dem Vermieter beide als Solidarhafter für die Zahlung der vereinbarten Miete. Der Mietvertrag kann nur von beiden Mietern gemeinsam rechtswirksam gekündigt werden. Verweigert einer der Mieter dem anderen die Zustimmung zur Kündigung, kann der Künigungswillige den anderen auf dessen Zustimmung verklagen. Aus Zahlungen an den Vermeiter, für der dieser Sie alleine in Anspruch genommen hat, ist Ihnen gegenüber dem ausgezogenen Mitmieter interpartis ein Ausgleichsanspruch in der Höhe der von ihm nicht entrichteten Miete entstanden, den Sie Ihrerseits gegen den Mitmieter einklagen können.