Mietvertrag kündigen mit Einbauküche

Habe eine frage, es kommt zu Mieter und Vermieter im Juli 2012 zu einen Mietvertrag ab August 2012. Vermieter bietet Mieter an die die neu renovierte Wohnung eine Einbauküche einzubauen (gleiche wurde eine Etage drunter eingebaut) Diese würde 4100 € kosten und soll der Mieter tragen. Beide einigen sich darauf das der Mieter 2000€ anzahlt und jeden Monat 100€ abstottert bis die Küche bezahlt ist (April 2014) Der Mieter hat sich einige Monate später neu verliebt und möchte mit seiner neuen Freundin zusammen ziehen. Im Mietvertrag steht ganz normal die Klausel mit 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn er z.B. heute kündigen würde wäre dann ab April 2013 gekündigt. Wie wird das aber dann mit der Einbauküche geklärt? Mieter würde sie nicht brauchen, hat aber immerhin dann ja schon 2900€ für die Küche bezahlt die er nur 9 Monate genutzt hat

er muss den Restbetrag sofort bezahlen, da er einseitig aus der getroffenen Vereinbarung heraus will

er muss den Restbetrag sofort bezahlen, da er einseitig aus
der getroffenen Vereinbarung heraus will

Der Vermieter hat ja die 4100€ von Anfang an, an das möbelzentrum bezahlt. Der mieter bezahlt die Küche ja nur so gesehen von ihm ab

ja genau so hatte ich das gelesen. wenn nun der Mieter einseitig die Vereinbarung ändern möchte wird der Restliche Betrag sofort fällig. Ähnlich einem Kredit(Geschäft)

Hallo,

Hier haben Sie einen sehr großen Fehler gemacht!!!
Denn wenn keine Küche vorhanden ist,dann kauft man sich selbst eine,nach eigenem Geldbeutel,die man dann auch jederzeit wieder verkaufen kann.

Wer hat überhaupt die Rechnung von der Küche???

Falls ihr Vermieter die Rechnung hat,wurden Sie doppelt betrogen,denn ein Vermieter kann eine Küche steuerlich absetzen,ein Mieter dagegen nicht.
Bei einem Vermieter ist die Küche nach 10 Jahren in der Wohnung noch etwas WERT.Bei ihnen dagegen nichts mehr.

Falls Sie betrogen wurden,fordern Sie ihr komplettes Geld zurück,ansonsten erstatten Sie Anzeige.

Wenn Sie die Rechnung haben,dann gibt es zwei Möglichkeiten mit wahrscheinlich großem Verlust.

  1. Der Nachmieter nimmt ihnen die Küche ab.
  2. Sie verkaufen die Küche frei Bsp. Ebay oder über Inserate.

Ich bin selber Vermieterin von mehreren Objekten,aber so etwas würde ich nie mit meinen Mietern machen.

Viel Glück
monika61