Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben nachdem ich die noch bewohnte Wohnung gesehen hatte. Vorgestern war ich dann nochmal vor Ort um die jetzt leergeräumte Wohnung wegen meiner Möbel zu vermessen. Im Inserat wie auch im Mietvertrag steht eine Wohnfläche von ca.42qm. Die Galeriewohnung liegt im Dachgeschoss und die Schragen reichen teilweise bis hin zu Boden. Nachdem ich alles vermessen hatte bin ich darauf gekommen dass die Fläche der Wohnung gerade einmal 35qm beträgt wobei ich die Dachschrägen voll mit einberechnet habe. Abzüglich der Dachschrägen sind es wahrscheinlich nur 30qm. Kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen obwohl ich noch nicht eingezogen bin ???
Sie können auf einer Kürzung der Kaltmiete wegen der Minderfläche bestehen!