Mietvertrag kündigen

Hallo www. Gemeinde,

einen Bekannte von mir wollte sich von Ihrem Mann trennee und aus der gemeinschatlichen Wohnung ausziehen. Sie hat sich eine neue Wohnung gesucht und einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Nun haben die zwei sich wieder vertragen und wollten den neuen Mietvertrag kündigen.Von der zeitlichen Abfolge sah das so aus :13.01.00 Unterschrift Neuer Mietvertrag,16.01.00 Kündigung Mietvertrag. Nun sagt der neue Vermieter meinen Bekannte müßte sich an den Mietvertrag halten und auch die Miete bezahlen. Wer kann mir einen Tip geben, wie man da ohne finanziellen Verlust heruas kommt. Hat der Vermieter recht.

Gruß
KD

Meine Einschätzung: echt ohne Gewähr!

Nebenbei: Menschlich ist der Mieter völlig daneben, aber das hilft ja nu nix mehr, sie kann aber froh sein, dass sie da nicht einzieht!

Ich denke, dass der Vermieter zwar insoweit im Recht ist, dass er von ihr ihr die Miete für 3 Monate (wird ja wohl die Kündigungsfrist sein)fordern könnte! Denn eine Widerrufsfrist gibt es meines Wissens bei Mietverträgen nicht. Ich glaube auch nicht, dass sie da irgendwie über Geltendmachung eines wie auch immer gearteten pers. Probs rauskommt (wie Zeitvertrag und die 50 qm werden zu eng für 4 Kinder).

Ich würde ihr raten, dem Vermieter klar zu machen, dass sie freiwillig nicht zahlen wird! Sie hat ihm ja wohl keine Einzugsermächtigung für ihr Konto erteilt, von daher müsste er das Geld erstmal einklagen! Er wird die Wohnung außerdem so schnell wie möglich anderweitig vermieten wollen, von daher wär er ja blöd, jetzt 3 Monate untätig zu bleiben, d.h. es wird sich höchstens um 1 oder 2 Monate handeln. Er wird sich überlegen, da hinterherzurennen, wenn sie auf stur stellt.

Rein rechtlich könnte ich mir höchstens folgende Lösung vorstellen: Kündigungsfristen haben einen bestimmten Zweck, nämlich Schutz für beide Seiten. Für den Vermieter bedeutet das, er hat genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten und einen neuen Mieter zu suchen. Durch die Reaktion deiner Freundin ist dieser Zweck in keiner Weise beeinträchtigt worden, denn die 3 Tage sind hinsichtlich dieses Zweckes irrelevant! Das heißt, ihm würden faktisch keine zeitlichen Nachteile durch die Kündigung entstehen. Auf diesen Standpunkt würde ich mich stellen.

Am besten ihr wendet euch mal an einen Mieterverein, aber zahlt auf keinen Fall freiwillig!

Gruß
Jeanny

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Hallo

meien „Vorschreiberin“ hat in der Hinsicht recht, daß der Vermiet rein menschlich zu vergessen ist.
Leider ist es aber so, daß er auf die Zahlung der 3 Mieten bestehen kann, da eine Grund für den Rücktritt vom Mietvertrag nicht ersichtlich ist.
Ihr sollte versuchen Euch mit dem Vermieter gütlich zu einigen, da dieser nun wieder einen neuen Mieter suchen muß und dies sicherlich mit Kosten verbunden ist. Den Zeitaufwand mal außer Acht gelassen.
Könnt ihr Euch nicht einigen und zahlt nicht kann das teuer werden. Den wenn der Vermieter vor Gericht geht ist dies für Euch mit nicht unerheblich Mehrkosten verbunden, auch wenn man sich dort einigen sollte. Denn letztlich zahlt der der unterliegt sämtliche Kosten. Ihr sollte also schnellstmöglich versuchen eine Einigung zu finden. Spart Kosten.
Gruß
Kerstin

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