Mietvertrag -- kÜndigung & ausbesserungsarbeiten

hallo zusammen,

folgendes problem –
ich habe die wohnung meiner großmutter nach derem tode vor drei jahren übernommen.

meine familie/angehörigen bewohnen diese mietwohnung seit 1973. für diese mietwohnung wurde kein kaution hinterlegt.

nachdem ich aus irgendeiner quelle gehört habe, das nach 10 jahren der vermieter die renovierungsarbeiten übernimmt, stelle ich hier die frage, ob ich das nach 30 jahren machen muss??
im telefongespräch mit einer sachbearbeiterin der wohnungsgesellschaft wurde mir mitgeteilt das ich sehr wohl die wohnung renovieren müsste.

nur aus interesse–>
ich habe für diese wohnung nie einen mietvertrag unterschrieben, bin ich demnach an diesen gebunden?

wenn schreiben bzw. mitteilungen des vermieters kamen, wurden sie immer „an die Erben“ adressiert.

im mietvertrag steht folgendes: (u.a.)

RÜCKGABE DER MIETRÄUME

  1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses - spätestens jedoch beim Auszug - sind die überlassenen Räume in sauberen und ungezieferfreiem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben.

  2. nicht relevant

  3. Die fälligen Arbeiten der vom Mieter gem. Ziff. 5 Abs. 2 dieser Bestimmungen übernommenen Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Beendigung ders Mietverhältnisses nachzuholen. Der Vermiter ist berechtigt, Weisungen über die Ausführungen zu erteilen, soweit diese im Rahmen der von den Mietern übernommenen Verpflichtungen bis zum Tage des Auszuges nicht nach, so haben sie dem Vermieter die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen zu erstatten. Die haftet daneben für den Schaden(Mietausfall und dgl.), der durch die nachträgliche Ausführung entsteht.

also nochmals-- muss ich die renovierungsarbeiten für diese wohnung übernehmen, oder macht das der vermieter(auch wenn er sich sträubt)

sollte ich diese arbeiten nicht erledigen, mit was für konsequenzen(ich liebe dieses wort:wink: ) muss ich rechnen?? (kaution wurde ja wie gesagt nicht hinterlegt)

für den langen text entschuldige ich mich – bin aber sehr sehr dankbar für eure tips, aussagen

viele grüße

rasta

Hi Rasta,

was mich bei der Geschichte auserordentlich wundert ist, daß über drei Jahre (und da lagen ja z.B. auch Nebenkostenabrechnungen drin) an die Erben geschrieben wurde… Ich lasse diesen Punkt außer acht, könnte mir aber durchaus vorstellen, daß dieses Detail (bzw. das was dahinter steht) die Rechtslage grundlegend ändert.

Aus Deinen Schilderungen schließe ich, daß Du vor dem Tod Deiner Oma bei ihr wohntest oder daß Du mit Billigung des Vermieters den Mietvetrag übernommen hast.
In beiden Fällen (und was anderes wäre sehr unwahrscheinlich - da wäre der Vermieter von minderbemittelter Intelligenz) hast Du den alten Mietvertrag übernommen und bist an ihn gebunden.
Weiter nehme ich an, daß in Punkt 5 des Vertrags Fristen festgelegt sind, in denen die verschiedenen Räume zu renovieren sind.
Willst Du nun die Wohnung kündigen, mußt Du auch die turnusmäßigen Schönheitsreperaturen ausführen, sofern sie fällig sind. Insofern hat die Sachbearbeiterin IMHO recht.

Thema Kaution: Diese ist nur eine Sicherheit für den Vermieter. Er kann aus der Kaution berechtigte Ansprüche begleichen.
Das Nichthinterlegen einer Kaution entbindet aber keinesfalls von den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Nur muß der Vermieter dann halt seinem Geld hinterherlaufen (Dich also verklagen), während er beim Vorhandensein einer Kaution das Geld schlicht einbehalten könnte (und der Mieter dann im Streitfall seinem Geld hinterherlaufen muß).

Gruß Stefan

hallo,

folgendes problem –
ich habe die wohnung meiner großmutter nach derem tode vor
drei jahren übernommen.

meine familie/angehörigen bewohnen diese mietwohnung seit
1973. für diese mietwohnung wurde kein kaution hinterlegt.

nachdem ich aus irgendeiner quelle gehört habe, das nach 10
jahren der vermieter die renovierungsarbeiten übernimmt,
stelle ich hier die frage, ob ich das nach 30 jahren machen
muss??

Handelt es sich hier um einen Mietvertrag im wie es so schön heisst „ehemaligen Beitrittsgebiet“. Ansonsten. Was ist im Mietvertrag vereinbart ?

im telefongespräch mit einer sachbearbeiterin der
wohnungsgesellschaft wurde mir mitgeteilt das ich sehr wohl
die wohnung renovieren müsste.

nur aus interesse–>
ich habe für diese wohnung nie einen mietvertrag
unterschrieben, bin ich demnach an diesen gebunden?

Selbstverständlich werden von Dir alle Rechte und Pflichten übernommen.

wenn schreiben bzw. mitteilungen des vermieters kamen, wurden
sie immer „an die Erben“ adressiert.

im mietvertrag steht folgendes: (u.a.)

RÜCKGABE DER MIETRÄUME

  1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses - spätestens jedoch
    beim Auszug - sind die überlassenen Räume in sauberen und
    ungezieferfreiem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben.

  2. nicht relevant

(Also das ist mir nun nicht klar, was soll nicht relevant sein ? )

  1. Die fälligen Arbeiten der vom Mieter gem. Ziff. 5 Abs. 2
    dieser Bestimmungen übernommenen Schönheitsreparaturen sind
    spätestens nach Beendigung ders Mietverhältnisses nachzuholen.

Dies bedeutet doch wohl, dass eine Vereinbarung getroffen ist, in welcher der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt. Weshalb sonst sollte dieser Hinweis im Mietvertrag stehen ? Vor allem, was steht Ziffer 5 Abs. 2. Gibt es einen Oberbegriff für diese Ziffer ?

Der Vermiter ist berechtigt, Weisungen über die Ausführungen
zu erteilen, soweit diese im Rahmen der von den Mietern
übernommenen Verpflichtungen bis zum Tage des Auszuges nicht
nach, so haben sie dem Vermieter die Kosten für die
nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen zu
erstatten. Die haftet daneben für den Schaden(Mietausfall und
dgl.), der durch die nachträgliche Ausführung entsteht.

Das ist kein Mietvertragstext. Oder Du hast einen Teil des Textes vergessen. Ausserdem muss der Vermieter den Mieter bei Wohnungsübergabe auffordern die Schönheitsreparaturen nachzuholen. Es ist nicht zuläsig, dass der Vermieter die Kosten für nachträglichen Schönheitsreparaturen dem Mieter berechnen kann, wenn er dem Mieter zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt hat, selbst die Arbeiten auszuführen.

also nochmals-- muss ich die renovierungsarbeiten für diese
wohnung übernehmen, oder macht das der vermieter(auch wenn er
sich sträubt)

Aus Deinem bisherigen Vortrag ist eine abschliessende Antwort nicht möglich.

sollte ich diese arbeiten nicht erledigen, mit was für
konsequenzen(ich liebe dieses wort:wink: ) muss ich rechnen??
(kaution wurde ja wie gesagt nicht hinterlegt)

für den langen text entschuldige ich mich – bin aber sehr
sehr dankbar für eure tips, aussagen

Setze Dich mit mir direkt in Verbindung. Werde Dir dann eine Kontaktnummer geben, damit Du mir den Mietvertrag faxen kannst.

Gruss Günter