hallo zusammen,
folgendes problem –
ich habe die wohnung meiner großmutter nach derem tode vor drei jahren übernommen.
meine familie/angehörigen bewohnen diese mietwohnung seit 1973. für diese mietwohnung wurde kein kaution hinterlegt.
nachdem ich aus irgendeiner quelle gehört habe, das nach 10 jahren der vermieter die renovierungsarbeiten übernimmt, stelle ich hier die frage, ob ich das nach 30 jahren machen muss??
im telefongespräch mit einer sachbearbeiterin der wohnungsgesellschaft wurde mir mitgeteilt das ich sehr wohl die wohnung renovieren müsste.
nur aus interesse–>
ich habe für diese wohnung nie einen mietvertrag unterschrieben, bin ich demnach an diesen gebunden?
wenn schreiben bzw. mitteilungen des vermieters kamen, wurden sie immer „an die Erben“ adressiert.
im mietvertrag steht folgendes: (u.a.)
RÜCKGABE DER MIETRÄUME
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Bei Beendigung des Mietverhältnisses - spätestens jedoch beim Auszug - sind die überlassenen Räume in sauberen und ungezieferfreiem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben.
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nicht relevant
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Die fälligen Arbeiten der vom Mieter gem. Ziff. 5 Abs. 2 dieser Bestimmungen übernommenen Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Beendigung ders Mietverhältnisses nachzuholen. Der Vermiter ist berechtigt, Weisungen über die Ausführungen zu erteilen, soweit diese im Rahmen der von den Mietern übernommenen Verpflichtungen bis zum Tage des Auszuges nicht nach, so haben sie dem Vermieter die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen zu erstatten. Die haftet daneben für den Schaden(Mietausfall und dgl.), der durch die nachträgliche Ausführung entsteht.
also nochmals-- muss ich die renovierungsarbeiten für diese wohnung übernehmen, oder macht das der vermieter(auch wenn er sich sträubt)
sollte ich diese arbeiten nicht erledigen, mit was für konsequenzen(ich liebe dieses wort:wink: ) muss ich rechnen?? (kaution wurde ja wie gesagt nicht hinterlegt)
für den langen text entschuldige ich mich – bin aber sehr sehr dankbar für eure tips, aussagen
viele grüße
rasta