Mietvertrag kündigung mietrecht

Guten Tag zusammen!

Wir haben unseren Mietvertrag gekündigt und die Kündigung per Einwurf Einschreiben an den Vermieter geschickt. Diese ist auch angekommen (am 28.04.2011).
Auch wenn ich ein sehr gutes Gefühl beim Schreiben der Kündigung und deren Richtigkeit hatte, kommen mir jetzt allmählig doch Zweifel, ob sie wg einem Formfehler eventuell ungültig sein könnte.
Hier der Original Wortlaut meiner Kündigung:

"(Name, Adresse von mir)
(Name, Adresse vom VM)

Kündigung Ort, den 27.04.2011

Sehr geehrter Herr VM,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Mietvertrag für die Wohnung in der …Str. in … .

Da im Mietvertrag keine Kündigungsfrist genannt ist, greift die gesetzliche Frist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Demnach endet das Mietverhältnis am 31.07.2011.

Als Termin für die Übergabe der Wohnung schlage ich Ihnen die letzte Woche im Juli vor, ein genaues Datum kann ich Ihnen im Juni übermitteln.

Sollten sie zur Weitervermittlung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte die Termine mit mir ab.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX "

Die Kündigung wurde nicht bestätigt und der VM meidet jeglichen Kontakt.
Mein Anliegen ist jedoch, ob die Kündigung rechtskräftig ist obwohl ich vergessen habe anzugeben, dass wir zum 30.04.2011 kündigen. Oder greift in solchen Fällen das Datum der Zustellung?!

Ich bin total unsicher und hoffe, Sie können mir helfen.

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!
MfG
Siss

hallo,
so wie ich das sehe,ist alles völlig ok. Sie haben zum 31.7.11 am 27.4 gekündigt…alles ok

lisa

Moin,
es gibt keine „Formfehler“ in der Art.
Mieter hat gekündigt und die Bestätigung erhalten, dass diese am 28.04.11 zugestellt worden ist.
3 Monate Kündigungsfrist ist dort eingehalten.
Es ist gesagt worden, dass das Mietvertrag zum 31.07.11
endet. Damit hat die Kündigung alle Punkte erfüllt, die man von ihr erwartet.
Mieter kündigen nicht „zum 30.04“, sondern zu dem Datum, an dem der Vertrag endet. Dies steht im Schreiben.

Dass der Vermieter nicht reagiert, ist sehr nervig und verunsichernd.
Einfach noch einmal nachfragen, schriftlich wegen Übergabetermin etc.
Auch hier ist es nicht verpflichtend, die Wohnung vorher abzunehmen oder so etwas. Das verbleibt im Vermieter-Risiko. Mieter sollten einfach unter Zeugen dann ein eigenes Wohnungsabnahmeprotokoll erstellen und dieses dem (nicht mitarbeitenden) Vermieter zustellen. Mietzahlungen dann einstellen und fertig.
Ein Vermieter, der schweigt und nicht an der Kündigung mitarbeitet, macht dann eher Probleme, wenn es um die Endabrechung und Kautionsrückzahlung geht.

ALso:
Keine Angst: Kündigung ist so wirksam.
Aber: Noch einmal den Vermieter aufzufordern, diese zu bestätigen und an der Abnahme mitzuarbeiten, kann stets hilfreich sein, den Ärger und Missverständnisse gering zu halten.

Moin!
Ich sehe da kein Problem, sieht gut aus! Wenn der VM sich nicht meldet, gehen Sie davon aus, daß er die Kündigung „stillschweigend“ akzeptiert hat. Und wenn er bis zum letzten Tag keine Abnahme macht, machen Sie das mit einem Bekannten, machen Sie Fotos zum Protokoll und werfen Sie den Schlüssel in den Briefkasten des VM.
So würde ich´s machen.
Es gibt leider immer wieder solche komischen VM…
Gruß
MK

Hallo,

ich sehe keinen Formfehler. Empfehlenswert ist jedoch ein höfliches Erinnerungsschreiben an den Vermieter mit Hinweis auf den Kündigungstermin und erneute Bitte um Bestätigung.

Gruß
Udo

RICHTIG die Kündigung muss mindestens drei Monate vor dem Kündigungstermin beim Vermieter sein. Ich empfehle immer Einschreiben Rückschein, da dieser Beleg gerichtlich anerkannt ist.
Wenn der Vermieter nichts unterneimmt, woraus sich die Bekanntgabe der kündigung schließen läßt, ist diese ihm schwer nachzuweisen.

Hallo,

Sie haben zwar sehr Ordnungsgemäß gekündigt,aber beim nächsten mal rate ich ihnen ein Einschreiben mit Rückantwort aufzugeben.Dann haben Sie auch die Sicherheit das der Vermieter den Brief angenommmen hat.Die Kündigung muss von jedem Vermieter akzeptiert werden.

Es gibt Leute die nur schreiben: hiermit kündige ich zum xy-Datum.

Da sich ihr Vermieter nicht meldet,würde ich ihn trotzdem anrufen und fragen ob er die Kündigung erhalten hat und dazu eventuell Vorschläge machen wann Besichtigungen möglich sind und wann die Schlüsselübergabe stattfinden kann.

Ich hoffe das Sie den kleinen Zettel vom Einschreibebrief noch haben,denn der ist ihre Sicherheit.

Ich frage mich auch, was dass für ein Vermieter ist der sich um seine Wohnung nicht kümmert.
Falls ihr Vermieter Schwierigkeiten macht,dann machen Sie ihn aufmerksam das im Mietvertrag nicht einmal eine Kündigungsfrist steht.Sie hätten jederzeit ausziehen können.

Gruß
monika61

Hallo,

Sie haben Ihren Mietvertrag fristgemäß und richtig gekündigt und zwar nicht zum 30.04.2011 sondern zum 31.07.2011. Drei Monate Kündigungsfrist heißt, dass der Vertrag 3 Monate vorher gekündigt werden muss und das haben Sie getan.

MfG P. Kunze

Hallo!!

Der Tag der Zustellung gilt für die Kündigung.
Sollte dein Vermieter sich nicht melden, gebe noch einmal drei Termine für die Wohnungsübergabe vor, dann muß er sich ja melden.

Viel Glück beim Umzug
Peter

ich denke mal, das datum der kündigung , also wann du ausziehst,hättest schon darein schreiben müssen.
aber genau weiß ichs nit.

Hallo Siss,

schreiben Sie dem Vermieter noch eine "Formelle Ergänzung _ Kündigung zum 30.04.2011 Übergabe vor dem 31.07.2011 wie gehabt.

Rufen Sie beim Vermieter (od. Vertretung) an - fragen Sie nach, ob er die Kündigungsschreiben erhalten hat und bitten Sie ausdrücklich um Bestätigung der Kündigung und des Übergabetermins - wer macht seitens des V. die Übergabe ?

Wiederholen Sie das 2-3 mal pro Woche, bis Sie die Bestätigung erhalten haben.

Machen Sie Ihn auf Mängel/verborgene Mängel aufmerksam.
Darauf hinweisen, dass diese schon bei Einzug bestanden. (Zeugen benennen)

Halten Sie Ihn auf dem Laufenden.

Übergabeprotokoll :
Bestehen Sie darauf dass ein Übergabeprotokoll erstellt wird !
Sie benötigen unbedingt einen Zeugen, der immer anwesend ist.

  • die Wohnung (Lage, Bezeichnung …) wird mit Nebenräumen etc. wie bezogen übergeben (renoviert/unrenoviert)
  • Mängel, Defekte
  • Verbrauchszähler ablesen (Heizung/Gas/Öl, Wärmezähler, Kalt/Warmwasser)
  • Protokoll wird vom Vermieter, Zeugen und Ihnen abgezeichnet
  • Sie erhalten einen Durchschlag (Carbonpapier mitbringen)
  • Sie persönlich veranlassen die Stromabrechnung (Gas) :
    Zählerstand dem Elektroversorgungsunternehmen mitteilen und Schlussabrechnung mit Kündigung veranlassen

Beste Grüße
hardy

Menschenskinder, hab ich hier super Infos bekommen :smile: ganz herzlichen Dank an dieser Stelle! Hat mich beruhigt und damit auch sehr geholfen.

Für alle zusätzlichen Infos einen ganz lieben Dank!

Schöne Grüße!
Siss

Ich denke, das Mietverhältnis endet zum 31. Juli. Sie haben rechtzeitig gekündigt, also noch vor dem 3. Werktag im Mai. Mai, Juni,Juli - das sind drei Monate. Wenn der Vermieter sich nicht meldet, ist das seine Sache. Sie können ihm ja den Schlüssel per Einschreiben nach Auszug zuschicken.

Herta Bassauer

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung der anderen Seite bedarf. Von daher sieht doch alles fein aus…

Hallo Siss,

wahrscheinlich bin ich zu spät dran, aber ich würde sagen die Kündigung war total O.K.
Und das Datum vom Einschreiben, von da an wurden die 3 Monate gezählt, oder?