ich habe meine Kündigung am 22. Mai per Einschreiben mit Rückschein an meine Vermieterin geschickt. Sie wohnt in Italien. Soeben erfahre ich, daß sie irgendwo zur Kur ist. Wird ihr meine Kündigung nachgeschickt (falls Nachsendeauftrag besteht) oder geht sie wieder zurück an mich? Welche Möglichkeit habe ich, daß ich fristgerecht kündigen kann?
Eine Willenserklärung geht dann zu, wenn die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist. --> gewöhnlicher Verhältnisse
Anbei ein Beispiel :
Kündigungszugang bei Urlaubsabwesenheit
Ein an die Heimatanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben geht
diesem selbst dann wirksam zu, wenn der Arbeitgeber dessen urlaubsbedingte
Ortsabwesenheit kannte.
BAG, Urteil v. vom 24.06.2004 - 2 AZR 461/03
Eine unberechtigte Annahmeverweigerung würde gemäß § 242 BGB dazu führen, dass die Erklärung als im Zeitpunkt des Aushändigungsversuchs zugegangen gilt.
Normalerweise sollte sich die Person daraum kümmern, dass ihre Post nachgesendet wird. Bspw. wenn Rechnungen bezahlt werden müssten, kann sie sich ja auch nicht darauf berufen, dass sie grad in Kur ist…
Das ist schlecht. Sicherlich wird nicht nachgesandt sondern wie in Deutschland benachrichtigt und auf der Post bestimmte Zeit gelagert. Dann geht’s an den Absender zurück.
Und es gilt rechtlich eben als nicht gekündigt, es laufen keine Fristen. Kündigungsschreiben ist rechtlich nicht in den " Verfügungsbereich" des Vermieters eingegangen. Da läge bestenfalls eine Benachrichtigungsmeldung der Post.
Man sollte " Einwurfeinschreiben" nutzen (ob es im Ausland möglich ist, muss man selbst klären). Das gilt als zugestellt und wäre wirksam. Auch wenn Vermieter abwesend ist !
Postbote dokumentiert den Einwurf des Schreibens in Briefkasten des Vermieters und das ist dann fristgerecht eingegangen. Vermieter muss sich selbst darum kümmern dass seine wichtige Post geleert wird.
im internationalen Verkehr gibt es kein Einwurfeinschreiben.
Was beim Versand mit „Einschreiben international“ herauskommt, kannst Du Dir vielleicht vorstellen?
Versuch mal den Kern des Themas zu verstehen: Wie kommt die Kündigung in den Verfügungsbereich des Empfängers?
Da könntest Du ja vielleicht rauskriegen, ob es zu „irgendwo in Kur“ konkretere Anhaltspunkte gibt, ob es im Kurhotel irgendwo vielleicht gar ein Faxgerät gibt, und/oder wie lange „bis irgendwann in Kur“ dauert.