Mietvertrag Kündigung / Vermieter ist verreist

Grüßt Euch,

ich habe meine Kündigung am 22. Mai per Einschreiben mit Rückschein an meine Vermieterin geschickt. Sie wohnt in Italien. Soeben erfahre ich, daß sie irgendwo zur Kur ist. Wird ihr meine Kündigung nachgeschickt (falls Nachsendeauftrag besteht) oder geht sie wieder zurück an mich? Welche Möglichkeit habe ich, daß ich fristgerecht kündigen kann?

Danke schon mal,
Hannelore

  • Eine Willenserklärung geht dann zu, wenn die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist. --> gewöhnlicher Verhältnisse

  • Anbei ein Beispiel :
    Kündigungszugang bei Urlaubsabwesenheit
    Ein an die Heimatanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben geht
    diesem selbst dann wirksam zu, wenn der Arbeitgeber dessen urlaubsbedingte
    Ortsabwesenheit kannte.
    BAG, Urteil v. vom 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

  • Eine unberechtigte Annahmeverweigerung würde gemäß § 242 BGB dazu führen, dass die Erklärung als im Zeitpunkt des Aushändigungsversuchs zugegangen gilt.

  • Normalerweise sollte sich die Person daraum kümmern, dass ihre Post nachgesendet wird. Bspw. wenn Rechnungen bezahlt werden müssten, kann sie sich ja auch nicht darauf berufen, dass sie grad in Kur ist…

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Was willst du uns mit deinem Text vor allen Dingen unter Betrachtung des Parameters Einschreiben mit Rückschein sagen?

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der übliche…
…Kardinalfehler: NIEMALS als Einschreiben mit Rückschein schicken. NIE
wenn es um Termine geht…

Hallo!

Das ist schlecht. Sicherlich wird nicht nachgesandt sondern wie in Deutschland benachrichtigt und auf der Post bestimmte Zeit gelagert. Dann geht’s an den Absender zurück.

Und es gilt rechtlich eben als nicht gekündigt, es laufen keine Fristen. Kündigungsschreiben ist rechtlich nicht in den " Verfügungsbereich" des Vermieters eingegangen. Da läge bestenfalls eine Benachrichtigungsmeldung der Post.

Man sollte " Einwurfeinschreiben" nutzen (ob es im Ausland möglich ist, muss man selbst klären). Das gilt als zugestellt und wäre wirksam. Auch wenn Vermieter abwesend ist !
Postbote dokumentiert den Einwurf des Schreibens in Briefkasten des Vermieters und das ist dann fristgerecht eingegangen. Vermieter muss sich selbst darum kümmern dass seine wichtige Post geleert wird.

MfG
duck313

hallo duck,

also nochmal schicken, aber nur als Einschreiben und nicht als Einschreiben mit Rückschein?

Rödelidirallala
Servus,

im internationalen Verkehr gibt es kein Einwurfeinschreiben.

Was beim Versand mit „Einschreiben international“ herauskommt, kannst Du Dir vielleicht vorstellen?

Versuch mal den Kern des Themas zu verstehen: Wie kommt die Kündigung in den Verfügungsbereich des Empfängers?

Da könntest Du ja vielleicht rauskriegen, ob es zu „irgendwo in Kur“ konkretere Anhaltspunkte gibt, ob es im Kurhotel irgendwo vielleicht gar ein Faxgerät gibt, und/oder wie lange „bis irgendwann in Kur“ dauert.

Was meinstn dazu? Wär das was?

Schöne Grüße

MM