Hallo,
mich interessiert folgendes Thema und ich wäre an Eurer Meinung interessiert.
Angenommen es besteht ein Mietvertrag für gewerbliche Räume mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Jahresende und eine der Parteien kündigt zwei Monate(also verspätet) vor Ablauf des Jahres zum Jahresende.
Ist diese Kündigung dann generell unwirksam oder tritt das Ende des Mietverhältnisses mit Ablauf des darauffolgenden Jahres ein oder wie lange besteht in diesem Fall noch ein Mietverhältnis.
Für Eure Meinungen bedanke ich mich schon malrecht herzlich.
Mit freundlichen Grüssen
rux
Die Kündigung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt (31.12.2009) wirksam.