Liebe wer-weiss-was-Leser,
zum 01.09.1992 haben wir ein Haus angemietet. Die Kündigungsfristen beträgt 9 Monate gemäß Vertrag nach 8 Mietjahren. Aus persönlichen Gründen waren wir gezwungen das Mietverhältnis zum 31.10.2001 zu kündigen. Der Vermieter will das Haus nicht weiter vermieten, sondern verkaufen. Dazu hat er einen Makler eingeschaltet und dieser hat das Objekt 1mal besichtigt. Bis zum heutigen Tag gibt es keinen Kaufinteressenten für das Haus. Die Kündigungsfrist fällt zwar unter das alte Mietrecht und ist damit auch schriftlich auf die 9 Monate fixiert. Es ist jedoch unsere Frage, ob wir unter dieser Verkaufsvoraussetzung, wo eine Neuvermietung ausgeschlossen wird, tatsächlich noch bis zum Ablauf der 9Monatsfrist, also bis zum 30. April 2002 die volle Miete zahlen müssen?. Besteht durch die Verkaufsabsicht des Vermieters nicht eine neue Rechtsgrundlage? Der Vermieter weigert sich, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag mit uns abzuschließen und pocht auf den von uns unterschriebenen rechtsgültigen Vertrag.
Mit herzlichen Grüßen:
Herbert
Hallo Herbert,
zum 01.09.1992 haben wir ein Haus angemietet. Die
Kündigungsfristen beträgt 9 Monate gemäß Vertrag nach 8
Mietjahren. Aus persönlichen Gründen waren wir gezwungen das
Mietverhältnis zum 31.10.2001 zu kündigen. Der Vermieter will
das Haus nicht weiter vermieten, sondern verkaufen. Dazu hat
er einen Makler eingeschaltet und dieser hat das Objekt 1mal
besichtigt. Bis zum heutigen Tag gibt es keinen
Kaufinteressenten für das Haus. Die Kündigungsfrist fällt zwar
unter das alte Mietrecht
und ist damit auch schriftlich auf
die 9 Monate fixiert.
Die neun Monate gelten, weil hier noch im alten Jahr nach alten Rechgt gekündigt wurde. Hier hättet ihr am 01.09.2001 nochmals unter Berufung auf das neuen Recht kündigen müssen und dann hätten nur drei Moante noch gegeolten, also der Mietvertrag wäre am 30.11.2001 beendet worden.
Es ist jedoch unsere Frage, ob wir unter
dieser Verkaufsvoraussetzung, wo eine Neuvermietung
ausgeschlossen wird, tatsächlich noch bis zum Ablauf der
9Monatsfrist, also bis zum 30. April 2002 die volle Miete
zahlen müssen?. Besteht durch die Verkaufsabsicht des
Vermieters nicht eine neue Rechtsgrundlage?
Diese Frage verstehe ich nun n icht. Ihr habt zum 31.10.2001 gekündigt und theoretisch woht n ihr doch nicht mehr in der Wohnung. Weshalb sollt ihr Miete bis April 2002 zahlen, wenn ihr schoin auf Oktober 2001 gekündigt habt ?
Der Vermieter
weigert sich, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag mit uns
abzuschließen und pocht auf den von uns unterschriebenen
rechtsgültigen Vertrag.
Ja wohnt ihr noch in dieser Wohnung und warum. Nach dem 1.9.2001 hat zudem nur noch eine dreimonatige Kündigungsfrist bestanden, wenn ihr einen vorgedruckten Mietvertrag gehabt habt oder dort auf die frühere gesetzliche Regelung hingewiesen wurde.
Gruss Günter