Ich habe einen Mietvertrag vom 01.10.1996. Er war auf fünf Jahre, also bis zum 30.09.2001 befristet und hat sich danach immer um ein Jahr verlängert, wenn er nicht sechs Monate vorher gekündigt wird.
Der Mietvertrag ist auf einem Formblatt für einen Standardmietvertrag, nur bei der Kündigungsfrist ist die sechs handschriftlich eingetragen.
Ist der Vertrag noch gültig?
Hi
nein eine solch lange Kündigungsfrist ist ungültig. Es gilt inzwischen gesetzlich geregelt ein asynkones Kündigungsrecht. Das bedeutet das der Vermeiter sich mit einer Kündigung die Zeit die du dort gewohnt hast anrechnen lassen muss. Je länger du dort wohnst um so länger ist seine Kündigungsfrist. Deine Frist bleibt immer bei 3 Monaten wenn du bis spätestens bis zum 3 Werktag eines neuen Monats die Kündigung im Briefkasten des Vermieters(Herrschaftsbereicht) eingeworfen hast. besser vorher gruß Peter
Der Vertrag ist gültig bis er gekündigt wird!
das dürfte durch zahlreiche entscheidungen rechtsunwirksam geworden sein - soweit ich von den wenigen informationen beurteilen kann. würde mit 3-monatiger k-frist das MV beednen, whg. reinigen und ungemalert übergeben, nötigenfalls schlüssel in den briefkasten des V mit zeugen einwerfen und selbst ein protokoll anfertigen. aber wie gesagt - um konkrete auskünfte zu geben, müsste der MV komplett vorliegen.
Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG