Mietvertrag Kündigungsfrist

Hallo liebe Wer Weiss Was Community

Unzwar habe ich folgende Frage,
Ich bin 22 Jahre alt und wohne noch bei meiner Mutter. Ich hatte es vor am 1. April in eine eigene Wohnung umzuziehn.

Finanziell kann ich mir die Wohung leisten.
Mein Problem momentan ist das meine Mutter dann wenn ich ausziehen würde zu ihrem Lebensgefährten ziehn würde und wir unsere momentane Wohnung kündigen müssen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage wie verhält sich das mit der Kündigungsfrist.

In dem Mietvertag steht zB nichts von einer Kündigungsfirst dort steht folgendes

„Das Mietverhältnis beginnt am 1.3.2008 beide Parteien vereinbaren, das eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum / mit gesetzlichen Frist erklärt werden kann.
Ein solcher verzicht kann höchsten für die Dauer von 47 Monaten seid abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen“

Was hat das zu bedeuten
kann mir da jemand genaueres dazu sagen wie ist das mit der Kündigungsfrist

Hallo, hiefür bin ich leider kein Experte. Einfach mal beim Mieterschutzbund anrufen.
LG

Hallo Avaco22,

Ihre Frage betrifft nicht mein Fachgebiet.
Das ist etwas für Juristen (Mietrecht).
Sprechen Sie bitte Experten für dieses Fachgebiet an.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Hoffmann

Hallo,

ich muss sagen: ich wundere mich schon sehr, immer öfter so einfache Fragen zu finden, die sich mit einem einzigen Google-Klick klären lassen. Kündigunsfristen von privatem Wohnraum sind gestaffelt nach Laufzeit, aber natürlich ist es dem Vermieter unbenommen, freiwillig auch eine kürzere Frist zu akzeptieren. Wer mal eben so die Mietzahlung einstellt und meint, der Vermieter könne doch einfach die Kaution dafür „aufbrauchen“, der irrt übrigens gewaltig, denn die Kaution ist für ganz andere Zwecke gedacht und wird erst nach einer Frist NACH Ende des Mietvertrages zurückgezahlt. Das sind die Fristen:

Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren.

Sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren.

Neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren.

Hallo,
da fehlt was: "Beide Parteien vereinbaren, dass eine orfentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum … " Datum ist nicht genannt.
Die gesetzliche Frist ist 3 Monate, heisst wenn Du bist zum 31. März kündigst, daann kannst Du zum 1. 7. umziehen (3 Monate nach März ist 31.6.).

Was heisst da denn „Ein solcher Verzicht …“, ich finde das so kompliziert ausgedrückt. Was ist denn das für ein Vertrag?
47 Monate nach Abschluss des Vertrages sind längst herum, das wären 1 Monat weniger als 4 Jahre. 1.3.2008 und vier Jahre ist 1.3.2012.
Du solltest Dir mal einen normalen Mietvertrag holen oder hier im Internet herunterladen.
ich würde mal mit dem Vermieter sprechen und fragen, warum er das so kompliziert macht. außerdem hat doch der Mietvertrag alles vorgedruckt. das ist doch einfacher.

Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Se könnten folglich z.B. in diesem Monat zum 30.06.2013 kündigen.

Hallo Avaco22,
tja, es ist eine merkwürdige Formulierung.
Ist etwas in dem Passus gestrichen? z.B. „die gesetzliche Frist“? Aber selbst wenn… die 47 Monate sind vorbei und so gilz die Gesetzliche Frist von 3 Monaten. Das Schreiben würde ich per Einschreiben VOR dem Beginn der 3 Monate dem Vermieter Schicken. Wenn Ihr ein gutes Verhältnis habt, dann könnt Ihr das auch persönlich aushandeln, aber das Schreiben auf jeden Fall übergeben mit der Bitte um Bestätigung.
Alles Gute
JB

Hallo, dazu habe ich folgendes gefunden:
„Möchte ein Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis beenden, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Unabhängig davon, wie lange er die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Begründen muss der Mieter seine Kündigung nicht. Für Mieter dürfen sogar günstigere Kündigungsfristen vereinbart werden, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Beispiel: Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist von nur einem Monat oder 14 Tagen vorgesehen, kann der Mieter mit dieser Frist kündigen. Umgekehrt funktioniert’s jedoch nicht: Der Vermieter darf die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht zu seinen Gunsten vertraglich ändern.“

Hoffe das hilft!

Eklis64

Hallo, die Kündigungsfrist für Wohnraummietverträge beträgt 3 Monate, auch bei Ihnen. Die Vereinbarung, vor Ablauf von 47 Monaten nicht zu kündigen, ist ohnehin wirkungslos. Es sind bereits mehr als 47 Monate seit dem April 2008 verstrichen.- Gruß, Achim

ich würde sagen es wird nicht klar ersichtlich was der Ersteller dieser Zeilen gemeint hat. Kündigen Sie ordentlich und entsprechend der gesetzl. Frist (3 Monate) mit Einschreiben/Rückschein. Sperrt sich der Vermieter gegen diese Kündigung suchen Sie einen Anwalt auf, bspw. vom Mieterverein und lassen Sie den Gesamtvertrag prüfen …

Hallo kann ich Ihnen leider auch nicht sagen…