Mietvertrag kurz nach Einzug kündigen

Hallo, bin völlig verzweifelt.
Habe vor ein paar Wochen einen Mietvertrag unterschrieben, sowie Makler und Kautionsvertrag. Doch ich kann es absolut nicht zahlen, die Wohnung kostet 430, ich verdiene 350 plus Kindergeld. Die Arge sicherte mir diese Wohnung zu, dass ich den Vertrag unterschreiben darf. Und kurze Zeit später sagte sie, nein doch nicht, weil ich ja nun in Ausbildung bin.

Der Vertrag ist unbefristet, wenn ich nun kündigen würde, weil es absolut für mich nicht machbar und bezahlbar ist, müsste ich dann trotzdem die Kaution und Courtage bezahlen? Was soll ich machen?

Ich wusste vorher, dass es schwierig sein wird, aber die Arge sicherte mir zu, dass ich nach den Richtlinien eine Wohnung aussuchen darf, die sie übernehmen würden und dass ich schnell den Vertrag unterschreiben soll. Und dann sowas…

Bitte helft mir, es bereitet mir schlaflose Nächte.

ich dann trotzdem die Kaution und Courtage bezahlen? Was soll
ich machen?

Die Kaution wohl nicht, aber um die Courtage wirst Du nicht herumkommen. Auch ganz ohne Miete wird es für Dich nicht ausgehen, zumindest für die Zeit der Kündigungsfrist hat der Vermieter Anspruch auf sein Geld, es sei denn Du findest einen Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert.

Hallo,

schau doch im Mietvertrag nach der Kündigungsfrist. Üblicherweise beträgt diese 3 Monate. Schildere Deinem Vermieter die Sachlage. Vielleicht hat er Verständnis und Du kannst Dich mit ihm für die Zeit, bis die Kündigung greift, eine niedrigere Miete vereinbaren. Falls nicht, versuche Dich mit ihm auf eine für beide Seiten akzeptable Ratenzahlung zu einigen. Dies gilt auch für den Makler. Kündige so schnell wie möglich und/oder suche schnellstmöglich einen Nachmieter, treffe hier entsprechende Absprachen mit dem Vermieter.

Gruß
Tina

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Hallo

man sollte mit allen Beteiligten schnellstens sprechen.
Mit dem Vermieter, der auch kein Interesse haben dürfte hinter seinem Geld herzulaufen und auch mit dem Makler. Wenn man da ein bisschen auf die Tränendrüse drückt kann man bestimmt „handeln“ und auch ggf. Ratenzahlung vereinbaren.
Kaution ist in diesem Fall nicht zu zahlen.