Mietvertrag kurzfristig abgesagt / schadensersatz

Guten Tag,
wir haben für den 25.12.09 einen mündlichen mietvertrag geschlossen für ein objekt zur durchführung einer musikalischen veranstaltung.jetzt wurde mir kurzfristig die absage mitgeteilt an den tag die veranstaltung durchzuführen. die gründe liegen bei dem vermieter das er seine räumlichkeiten an den tag nicht zur verfügung stellen will um interne streitigkeiten seitens des vermieters erstmal klären zu können.der vertrag ist bereits vor 2 monaten zustande gekommen und wird seitens des vermieters auch nicht bestritten, es kommt nur die äusserung darauf können man keine rücksicht nehmen weil man seine internen privaten probleme klären will.dies haben sie auch mit allen anderen veranstaltern gemacht und nur eine veranstaltung zum 31.12. zugelassen.auf nachfrage sagte man mir es sei mein problem und wenn der vertrag schriftlich wäre würde man den auch erfüllen aber da er mündlich ist will man sich nicht daran halten.wie gesagt es wird nicht bestritten auch nicht vor anderen leuten das es einen mündlichen vertrag dazu gibt. meine frage ist jetzt wenn ich die bands nicht abgesagt bekomme ob ich die vertraglich vereinbarte honorarsumme die dennoch entsteht dem vermieter als schadensersatz auferlegen kann ebenfalls alle anderen anfallen kosten bei ämtern telefon usw.bin ich ebenfalls berechtigt meinen eigenen gewinnverlust geltend zu machen. was wäre wenn ich ein ausweichobjekt finde aber dieses nicht das selbe fassungsvermögen der personenanzahl hat.

Guten Tag,

hallo,leider kann ich zu diesem problem keine antwort geben.denn darin habe ich keine erfahrung. aber ich bin der meinung ob nun schriftlich oder mündlich ,vertrag ist vertrag.es ist auch eine ehrensache aber davon halten wohl die meisten nichts mehr.
ich hoffe das dir ein anderer helfen kann. viel erfolg siegie

Hallo, grundsätzlich kann natürlich ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden. Und wenn es Zeugen gibt, hast du sicher auch gute Chancen auf Schadenersatz. Aber sicher Auskunft, kann Dir nur Dein Anwalt geben.

Gruß Fred

Sorry habe den Eintrag wegen Urlaubs zu spät gesehen… Nur soviel … sollte ein Vertrag der so kurzfristig läuft wie deiner nur 1 Tag, mündlich geschlossen worden sein, dann haftet beide ( Zeuge sollte vorhanden sein ) auch für diese Willenserklärungen. Also beste voraussichten für einen schadensersatz

gruß Peter