Hallo,
angenommen man hat eine Mietvertrag, befristet bis 31.03.2005, laut Vertrag bedarf es keiner Kündigung zu diesem Termin.
Nun hat man zu den Vermietern eigentlich ein super Verhältnis, lediglich sind sie nicht die Schnellsten, wenn es um Mietfragen geht wie NK-Abrechnung (haben wir seit 5 Jahren nicht bekommen!!), Reparaturen…
Zwischen Tür und Angel wurde im Beisein meines Partners (wir sind beide im Mietvertrag erwähnt) mitgeteilt, dass sie sich entschlossen haben, uns den Vertrag um weitere 5 Jahre zu verlängern, lediglich wegen der Konditionen müsse man sich nochmal zusammensetzen.
Das was im November, seit dann wurde nichts mehr zu dem Thema gesprochen. Nun meine Frage, gilt diese mündliche Zusage schon oder könnte man uns theoretisch am 31.03. vor die Tür setzen?? Wie gesagt, die sind etwas „faul“ und denken nicht an so Dinge!
Viele Grüße und Danke schon mal,
Sonja
Hallo,
du schreibst selbst, es bedarf der schriftlichen Kündigung beiderseits.
Wenn bisher keine schriftliche Kündigung der Vermieter erfolgt ist, kann man wohl von einer Vertragsverlängerung ausgehen.
Gruß
roland
Hallo Roland,
ich habe geschrieben, es bedarf KEINER schriftlichen Kündigung. Das heißt für mich, dass der Termin gilt, OHNE dass man schriftlich nochmals gekündigt hat! Der Vertrag läuft einfach aus!
Grüßle,
Sonja
Hallo Sonja,
sorry, hab mich da irgendwie verlesen.
Trotzdem gilt diese mündliche Abmachung. Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, eine mündliche Zusage reicht aus. Trotzdem würde ein Zeuge nicht schaden, der in deinem Fall ja vorhanden ist.
In diesem speziellen Fall wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen die Gültigkeit besitzt.
Gruß
roland
Hallo,
angenommen man hat eine Mietvertrag, befristet bis 31.03.2005,
laut Vertrag bedarf es keiner Kündigung zu diesem Termin.
Nun hat man zu den Vermietern eigentlich ein super Verhältnis,
lediglich sind sie nicht die Schnellsten, wenn es um
Mietfragen geht wie NK-Abrechnung (haben wir seit 5 Jahren
nicht bekommen!!), Reparaturen…
Zwischen Tür und Angel wurde im Beisein meines Partners (wir
sind beide im Mietvertrag erwähnt) mitgeteilt, dass sie sich
entschlossen haben, uns den Vertrag um weitere 5 Jahre zu
verlängern, lediglich wegen der Konditionen müsse man sich
nochmal zusammensetzen.
Da der Mietvertrag ohne Kündigung endte kann er nicht verlängert werden. Und nach neuem Recht seit 01.09.2001 kann der Vertrag auch nicht mehr befristet werden. Es könnte allerdings vereinbart werden, dass Mieter und Vermieter erklären, dass sie jeweils vor Ablauf einer Frist von fünf Jahren keine Kündigung aussprechen.
Das was im November, seit dann wurde nichts mehr zu dem Thema
gesprochen. Nun meine Frage, gilt diese mündliche Zusage schon
oder könnte man uns theoretisch am 31.03. vor die Tür setzen??
Wie gesagt, die sind etwas „faul“ und denken nicht an so
Dinge!
Dann bitte unbedingt abklären. Die Zusage auf weitere fünf Jahre gibt es nach Deiner Darstellung nicht. Der Entschluss, weitere fünf Jahre hängt unmittelbar mit den noch zu vereinbarenden Konditionen zusammen.
Setzt Euch schnellstmöglich mit den Vermietern in Verbindung.
Gruss Günter