Guten Tag,
vor einigen Jahren hat der Mieter den ca. 35 Jahre alten Mietvertrag (im Mietvertrag wurde nur ein Betrag als Miete genannt ohne Angaben von Nebenkosten) dem Vermieter auf dessen Wunsch hin ausgeliehen und bisher nicht zurückbekommen. Der Vermieter behauptete jetzt, keinen Mietvertrag erhalten zu haben und redete davon, einen neuen Mietvertrag abschließen.
Mietkosten:
01.03.2004 Gesamtmiete 370,00 Euro
01.01.2010 Mieterhöhung von 25 Euro mit sofotiger Wirkung mit der Begründung: Grundsteuer und Gebäudeversicherung anteilmäßig, diese waren angeblich in der früheren Miete nicht enthalten. (Der Mieter hat diese Erhöhung zur Kenntnis genommen und die Erhöhung sofort bezahlt.)
Zum 01.01.2010 Mieterhöhung um weitere 40,00 Euro. Diese Forderung (datiert am 1.12.2009) hat der Mieter wegen Abwesenheit erst am 17. Dez. 2009 erhalten (Briefkasten).
Fragen:
Muß der Mieter einen neuen Mietvertrag akzeptieren?
Sind die genannten Mieterhöhungen (25 €, 40 €) rechtens?
Wenn ja, ab welchem Datum?
Kann für die Mieterhöhung von 40 Euro ein akzeptabeler Grund sein, daß es seit 2004 keine Mieterhöhung gab?
Hat der Vermieter die Beweispflicht, wenn es um den alten Mietvertrag geht?
Eigentlich ist das alles Unfug, was der Vermieter gemacht hat. Aber: Ohne sachkundigen Beistand haben Sie keine Chance dagegen vorzugehen. Ich rate Ihnen: Gehen Sie zum örtlichen Mieterverein (Telefonbuch) und zahlen Sie einen Jahresbeitrag (ca. 65 EUR) , dafür erhalten Sie rechtssichere Auskunft und Beratung und die machen auch den gesamten Schriftverkehr mit dem Vermieter.
Grüße
Hi
ist ne schwierige Sache und lang und kompliziert. Aber jetzt ersta mal der Reihe nach.
nebenkosten hat jeder und sind nicht oder nur zum Teil wirklich vom Eigentümer verursacht. Grundsteuer z.B. bezieht sich auf das Vermietungsobjekt in der Gesamtheit. Also das ganze Grundstück Solltest du das ganze haben so mußt du auch das ganze bezahlen, bei einem Teil eben nur ein Teil. Schlecht ist wenn ein Vermieter nicht die nötige transparenz zulässt. Der Gesetztgeber hat in der nebenkostenverordnung ( aus dem Internet download fähig ) 17 Punkte benannt die ein Vermieter auch ohne das er sie explizit im Mietvertrag aufgeführt hat dem Mieter auflegen kann, so sie den entstehen. Lese Sie durch denn einige grenzen sich gegenseitig aus. z.B entweder ist ne Zentralheizung drin oder eine Etagenheizung nur zum allegmeinen Verständiss. Die Miete richtig sich immer nach einem sogenanten Mietspiegel der bei deiner Gemeinde zu erfragen ist ich verweise hierbei auf die Seite der Stadt Bad Friedrichshall. Dort findest du nach intensiven stöbern solch einen Mietspiegel. Dieser hat jedoch immer nur einen vergleichenden Charakter ist also nicht gesetzlich zwingend was die Höhe der Beträge betrifft weil ja b eide Parteien die MIethöhe frei aushandeln. Da Preise ja sowieso immer nur steigen kannst du sicherlich nicht erwarten, dass du heute noch die gleiche Miete zahlen kannst wie vor 35 Jahren…
Grß Peter