Mietvertrag, Miethöhe, Untermieter

Hallo liebe wer-weiss-was Experten.
Ich bin seit 14 Jahren Mieter in einer Genossenschaft- Wohnung.Die Heizung habe ich selbst installiert.Nun möchte ich umziehen.Hier ein paar Fragen:
-Darf ich die Wohnung untervermieten(um ev später zurückzuziehen)?Was ist wen der Untermieter zb Insolvenz anmeldet oder keine Miete zahlrt?Darf ich bei Studenten eine Elternbürgschaft verlangen?Was ist bei schäden an Zb Fenster, Türen usw.innerhalb der Wohnung ?
Was ist wenn der untermieter sich nicht an den Mietvertrag hält und zb die Nachtruhe nicht einhält und meine Nachbarn beschweren sich?
-Bin ich gebunden an meine eigene Miethöhe, oder darf ich ein höheren Mietpreis der dem heutigen Mietspiegel entspricht verlangen, oder der die eingebaute Heizung oder Möbel(bei moblierter Vermietung) berücksichtigt?
Welche Kündigungsfristen sind üblich bei Untermieter?

Ich weis…Es sind viele Fragen, auch wenn Du nur einzelne beantwortest hilst du mir schon weiter,
Vielen Dank,

vg, Armin

antworten s. unter deinen fragen

Hallo liebe wer-weiss-was Experten.
Ich bin seit 14 Jahren Mieter in einer Genossenschaft-
Wohnung.Die Heizung habe ich selbst installiert.Nun möchte ich
umziehen.Hier ein paar Fragen:
-Darf ich die Wohnung untervermieten(um ev später
zurückzuziehen)

wenn dein vermieter die untervermietung genehmigt ja
?Was ist wen der Untermieter zb Insolvenz

anmeldet oder keine Miete zahlrt?

pech+kündigen
Darf ich bei Studenten eine

Elternbürgschaft verlangen?

ja
Was ist bei schäden an Zb Fenster,

Türen usw.innerhalb der Wohnung ?

hier haftet der untermieter; verlange im vertrag, dass er eine haftpflichtvers. mit mietsachschadenklausel abschließt und die beiträge laufend entrichtet.

Was ist wenn der untermieter sich nicht an den Mietvertrag
hält und zb die Nachtruhe nicht einhält und meine Nachbarn
beschweren sich?

  1. abmahnung, 2. abmahnung mit kündigungsandrohung und dann kündigung

-Bin ich gebunden an meine eigene Miethöhe, oder darf ich ein
höheren Mietpreis der dem heutigen Mietspiegel entspricht

du darfs und wenn dein vermieter es nicht erfährt, kannst den überschuss für dich behalten

verlangen, oder der die eingebaute Heizung oder Möbel(bei
moblierter Vermietung) berücksichtigt?
Welche Kündigungsfristen sind üblich bei Untermieter?

2 monate

Ich weis…Es sind viele Fragen, auch wenn Du nur einzelne
beantwortest hilst du mir schon weiter,
Vielen Dank,

vg, Armin

Hi
Mietverträge können nur zwischen Eigentümern und späteren Besitzern( auch Mieter genannt) geschlossen werden. Du bist Genosse?!Dann hast du eigentlich nur einen Anteil in Höhe deines Einsatzes und nur eben an der gesammten Sache nicht an einer speziellen Wohnung, es sei denn der Eigentümer ( Genossenschaft) ermöglicht dir über die Wohnung zu verfügen. Sprich die uNtervermietung. klären!!!
zahlt nicht… ganz klardien risiko den du hast vermeitet an den Die Genossenschaft ja an dich und der Mietvertrag geht vor dem Untermietvertrag…!!!
Bürgschaft… klar ist sogar sehr häufig praktiziert, den ein Student verfügt nicht über das Einkommen.
Nachtruhe oder ähnlich… Abmahnen das ist das einzigste Mittel und zwar unbedingt schrift lich und es muß eine nachhaltige Störung sein. / eine Schwalbe macht noch keinen Sommer ) nach spätestens der 3 Abmahnung innerhalb von 2 Jahren kannst du Kündigen…
Übrigens können auch andere in der Wohngemeinschaft lebenden Mitmieter abmahnen. sowohl dem Untermieter als auch dir… wissen nur viele nicht
Miethöhe… hat seine Grenzen siehe Mietspiegel. mit Möbel sicherlich mehr wie der Mietspiegel, Mehr Kapital mehr Risiko mehr Mietzins
Kündigungsfrist keine Ahnung… schätze jedoch kürzer als normaler Mietvertrag. Achtung wichtig. Überschrift auf den Untermietvertrag muß auch so lauten „Untermietvertrag“ sonst kann es vor Gericht Ärger geben.

Die Untervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt einen Mietzuschlag zu erheben. Sie haften für alle Schäden aus dem Hauptmietvertrag gegegüber dem Vermieter. Der Untermeiter haftet wiederum Ihnen gegenüber. Was Sie sonst machen, Bürgschaften verlangen o.ä. ist Ihr persönliches Risiko. Sie alleine bleiben gegenüber dem Vermieter in der Haftung für alle sich aus dem Hausptmietvertrg ergebenden Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Hallo,
grundsätzlich gilt die Zustimmung des Vermieters zu einer Untervermietung, ggf. ist sie im Mietvertrag /Nutzungsvertrag ausgeschlossen. Also mit der Genossenschaft reden.
Ein Untermietverhältnis ist auch ein Mietverhältnis und regelt sich nach geltendem Recht bei Miethöhe (ortsübliche Miethöhe)einschließlich von Zuschlägen für Möblierung, bei Fristen der Kündigung usw.
Das Risiko mit dem Untermieter bleibt allein bei Dir. Macht der Untermieter Ärger, dann haftest Du gegenüber der Genossenschaft.
Ratschlag: Prüfe Deinen Mietinteressent sehr genau! Wo hat er ggf. schon einmal gewohnt, frage den früheren Vermieter! Bonitätsprüfung ist immer Voraussetzung für einen Mietvertrag.
Auch Bürgschaft der Eltern kann gefordert werden, gerade bei jungen Studenten, die erstmals aus dem Hause sind.
Beachten sollte man auch eine zeitliche Befristung von Untermietverträgen, um böse Überraschungen sich zu ersparen.
Anfangs sieht alles so einfach und rosig aus, bedenke auch die schwarzen Seiten!!
Gruß suver

Vielen Dank!
Viele Grüße,Armin

Vielen Dank!

Viele Grüße, Armin

Vielen Dank!

Viele Grüße, Armin

Vielen Dank!

Viele Grüße, Armin

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Entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, kann aber leider auch nicht helfen