Mietvertrag Mietkautionskonto einstweilige Verfügu

Ich bin vor einem halben Jahr umgezogen. Mit meinen Vermietern der alten Wohnung besteht noch Uneinigkeit wegen der Nebenkostenabrechnung.
Meiner Meinung nach zu Unrecht wurden die Heizkosten pauschal angesetzt, da eine Zwischenablesung nicht erfolgt war (diese würden auf Kosten des Vermieters gehen).
Außerdem wurde die Garagenfläche zur Wfl. gerechnet, da es sich angeblich um eine Doppelgarage handelt, die ich aber, da der andere Mieter des Hauses die Miete dafür nicht zahlen wollte, alleine genutzt habe und entsprechend auch doppelte Miete gezahlt habe. Die zweite Begründung, in der Garage gibt es einen Wasseranschluss, weswegen die Garage zur Wfl. gerechnet wird und alle anteiligen Nebenkosten, die nach qm Wfl. berechnet werden auch auf die Garagenfläche angerechnet wurden. Es gab allerdings einen separaten Wasserzähler für die Garage, sodass ja der Verbrauch bereits mit in die Nebenkostenabrechnung geflossen ist. Meiner Meinung nach darf laut Wohnflächenverordnung die Garage grundsätzlich nicht zur Wfl. hinzugerechnet werden.
Ich hatte dann den Vermietern dies mitgeteilt und sie um eine Korrektur gebeten. Daraufhin kündigten die Vermieter mein Mietkautionssparbuch und die Sparkasse hätte 4 Wochen später vorbehaltlos die komplette Kaution von 800,- € an den Vermieter ausgezahlt, obwohl nur 290,- € streitig sind.
Ich habe daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen die Vermieter, der auch stattgegeben wurde. Daraufhin habe ich wiederum versucht eine gütliche Einigung zu erzielen ohne Erfolg, die Vermieter bestehen auf die Bezahlung der überteuerten Nebenkostenabrechnung. .
Heute bekam ich einen Widerspruch der Anwälte meiner Vermieter gegen die einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Frau des Vermieters habe nur als „Bevollmächtigte“ den Vertrag unterschrieben und damit habe sie selbst mit mir keinen Mietvertrag abgeschlossen und auch nicht die Auszahlung der Mietkaution verlangt. Dies sei nur der Vermieter gewesen.
Wenn sie aber Bevollmächtigte ist, kann sie meiner Meinung nach auch an mein Mietkautionskonto wenn ich keinen Riegel vorschiebe, oder sehe ich das falsch? Von daher ist doch meine einstweilige Verfügung auch gegen die Bevollmächtigte richtig gewesen?
Es wurde nun ein Haupttermin vor Gericht anberaumt, zu dem ich kommen muss, ansonsten kann ich das Verfahren verlieren, oder es kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen werden oder eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen. Dann hätte ich die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten zu zahlen.
Es ist mir unmöglich zu diesem Termin zu fahren, da ich inzwischen 800 km weit weg wohne, bin alleinerziehend mit einem 6-jährigen Sohn, der schulpflichtig ist. Er müsste mindestens zwei Tage der Schule fernbleiben. Urlaub ist für mich auch zurzeit nicht möglich, da der Rechnungsabschluss in meinem Betrieb ansteht und ich da involviert bin.
Was mache ich jetzt? Wenn ich den Termin absage, wird man möglicherweise die einstweilige Verfügung zurücknehmen, der Vermieter kann an mein Mietkautionskonto und sich bedienen oder ich müsste eine erneute einstweilige Verfügung fordern. Aber das geht wohl alles nicht schriftlich, da eine mündliche Verhandlung anberaumt wurde.
Ich gehe davon aus, dass man genau darauf reitet, dass ich den Termin absagen muss und dass dann ein Urteil gefällt wird nur aus diesem Grund. Und ich kann nichts mehr tun als die überteuerte Nebenkostenabrechnung zahlen und evtl. noch Gerichtskosten und Anwaltskosten. Wie kann ich das alles umgehen?

Neujahrstag 2013!
Die Anfrage ist zwar sehr interessant, jedoch ohne genauen Aktenablauf nicht zu beantwroten.Beauere dies, oder ich verfüge über die wegweisenden Akten.
Mit Nujahrsgruss VINZENZ
1.Januar 2013 09:04 Uhr

Da wuerde ich das Gericht anschreiben und um Verlegung bitten.

Ich bin vor einem halben Jahr umgezogen. Mit meinen Vermietern
der alten Wohnung besteht noch Uneinigkeit wegen der

Nebenkostenabrechnung.
Meiner Meinung nach zu Unrecht wurden die Heizkosten pauschal
angesetzt, da eine Zwischenablesung nicht erfolgt war (diese
würden auf Kosten des Vermieters gehen).
Außerdem wurde die Garagenfläche zur Wfl. gerechnet, da es
sich angeblich um eine Doppelgarage handelt, die ich aber, da
der andere Mieter des Hauses die Miete dafür nicht zahlen
wollte, alleine genutzt habe und entsprechend auch doppelte
Miete gezahlt habe. Die zweite Begründung, in der Garage gibt
es einen Wasseranschluss, weswegen die Garage zur Wfl.
gerechnet wird und alle anteiligen Nebenkosten, die nach qm
Wfl. berechnet werden auch auf die Garagenfläche angerechnet
wurden. Es gab allerdings einen separaten Wasserzähler für die
Garage, sodass ja der Verbrauch bereits mit in die
Nebenkostenabrechnung geflossen ist. Meiner Meinung nach darf
laut Wohnflächenverordnung die Garage grundsätzlich nicht zur
Wfl. hinzugerechnet werden.
Ich hatte dann den Vermietern dies mitgeteilt und sie um eine
Korrektur gebeten. Daraufhin kündigten die Vermieter mein
Mietkautionssparbuch und die Sparkasse hätte 4 Wochen später
vorbehaltlos die komplette Kaution von 800,- € an den
Vermieter ausgezahlt, obwohl nur 290,- € streitig sind.
Ich habe daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen
die Vermieter, der auch stattgegeben wurde. Daraufhin habe ich
wiederum versucht eine gütliche Einigung zu erzielen ohne
Erfolg, die Vermieter bestehen auf die Bezahlung der
überteuerten Nebenkostenabrechnung. .
Heute bekam ich einen Widerspruch der Anwälte meiner Vermieter
gegen die einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Frau
des Vermieters habe nur als „Bevollmächtigte“ den Vertrag
unterschrieben und damit habe sie selbst mit mir keinen
Mietvertrag abgeschlossen und auch nicht die Auszahlung der
Mietkaution verlangt. Dies sei nur der Vermieter gewesen.
Wenn sie aber Bevollmächtigte ist, kann sie meiner Meinung
nach auch an mein Mietkautionskonto wenn ich keinen Riegel
vorschiebe, oder sehe ich das falsch? Von daher ist doch meine
einstweilige Verfügung auch gegen die Bevollmächtigte richtig
gewesen?
Es wurde nun ein Haupttermin vor Gericht anberaumt, zu dem ich
kommen muss, ansonsten kann ich das Verfahren verlieren, oder
es kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen
werden oder eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen. Dann
hätte ich die Gerichtskosten und die gegnerischen
Anwaltskosten zu zahlen.
Es ist mir unmöglich zu diesem Termin zu fahren, da ich
inzwischen 800 km weit weg wohne, bin alleinerziehend mit
einem 6-jährigen Sohn, der schulpflichtig ist. Er müsste
mindestens zwei Tage der Schule fernbleiben. Urlaub ist für
mich auch zurzeit nicht möglich, da der Rechnungsabschluss in
meinem Betrieb ansteht und ich da involviert bin.
Was mache ich jetzt? Wenn ich den Termin absage, wird man
möglicherweise die einstweilige Verfügung zurücknehmen, der
Vermieter kann an mein Mietkautionskonto und sich bedienen
oder ich müsste eine erneute einstweilige Verfügung fordern.
Aber das geht wohl alles nicht schriftlich, da eine mündliche
Verhandlung anberaumt wurde.
Ich gehe davon aus, dass man genau darauf reitet, dass ich den
Termin absagen muss und dass dann ein Urteil gefällt wird nur
aus diesem Grund. Und ich kann nichts mehr tun als die
überteuerte Nebenkostenabrechnung zahlen und evtl. noch
Gerichtskosten und Anwaltskosten. Wie kann ich das alles
umgehen?

Hallo, leider kann ich eerst heute antworten.
Die einizige Möglichkeit ist einen Anwalt am Gerichtsort zu beauftragen.
Was sich nach meiner Einschätzung lohnen dürfte, da die Anwwalskosten zwar voorgelegt werden müssen, aber ein juristischer Erfolg wahrrscheinlich ist unddann die Kosten zurückkommen.Grüße - Ernst

hallo,
bist du in einem Mieterschutzbund ?
Wenn nicht dann sofort hin, die prüfen auch deine Nebenkostenabrechnung, gerade in den Rechnungen bescheissen die Vermieter echt gern.

Alles Gute weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen
Nonne213