Guten Tag,
hat jemand Erfahrung mit Mietverträgen, die eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben. Kann man den Mietvertrag aufgrund von Jobwechsel (in eine andere Stadt) oder Jobverlust außerordentlich kündigen? Muss das dann direkt im Mietvertrag niedergeschrieben sein?
Für Diskussionsbeiträge bin ich sehr dankbar!!!
Hallo,
aufgrund von Jobwechsel (in eine andere Stadt) oder Jobverlust
außerordentlich kündigen? Muss das dann direkt im Mietvertrag
niedergeschrieben sein?
einen Jobwechsel sehe ich nicht als wichtigen Grund an, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Aber dies ist interessant. Hiernach kann der Mieter versuchen einen Nachmieter zu finden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Ansonsten ist die festgelegte Vertragszeit einzuhalten und der Vertrag ist frühestens - soweit keine andere zusätzliche Klausel enthalten - zum Ablauf der Mindestvertragszeit ordentlich kündbar.
http://dejure.org/gesetze/BGB/542.html
TM