Mietvertrag - Mindestwohndauer rechtens?

Hallo,
wir haben einen laut Vermittlerin „ganz normalen Mietvertrag“ zur Unterschrift erhalten. Zum 01.02.2009 soll er beginnen. Jedoch wird im Paragraphen zur „Mietzeit“ aufgeführt, dass „Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 31.01.2011 zulässig.“
Ist das rechtens? Was passiert, wenn der Arbeitgeber uns versetzen sollte?
Gibt es hierzu Urteile oder „Umgehensmöglichkeiten“?
Danke für die Hilfe!

„Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum
31.01.2011 zulässig.“

Also ein Zwei-Jahresvertrag.

Ist das rechtens?

Ja, natürlich, aber Ihr seid nicht gezwungen, dass zu akzeptieren.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber uns versetzen sollte?

Vertrag ist Vertrag, aber Ihr müßt diese Klausel ja nicht akzeptieren. Ihr könntet einen Zusatz vereinbaren, der Euch bei beruflich bedingtem Ortswechsel eine sofortige Kündigung ermöglicht.

Gibt es hierzu Urteile oder „Umgehensmöglichkeiten“?

Es braucht kein Urteil, wir haben Vertragsfreiheit und man kann mit dem Vertragspartner über die Dinge verhandeln, die einem nicht gefallen.

Hallo,
ich kann zwar bei der Beantwortung nicht weiterhelfen.

Es braucht kein Urteil, wir haben Vertragsfreiheit und man
kann mit dem Vertragspartner über die Dinge verhandeln, die
einem nicht gefallen.

Das stimmt so nicht bezogen auf Mietraum von Privatpersonen.
Allein bei Betriebskostenabrechnungen gibt es laufend Streit und Verunsicherungen auf Mieter- und Vermieterseite.
Ein Passus, der im Vertrag nicht „sein darf“ ist dann mal eben nicht gültig.

Grüße
Michael

Das stimmt so nicht bezogen auf Mietraum von Privatpersonen.

Mindestmietzeiträume sind sehr wohl zulässig, aber man muß sie nicht vereinbaren. Ichverstehe daher nicht, was an meiner Aussgae nicht richtig sein soll.

Allein bei Betriebskostenabrechnungen gibt es laufend Streit
und Verunsicherungen auf Mieter- und Vermieterseite.

Das ist doch eine ganz andere Baustelle udn hat mit der ausgangsfrage aber nun gar nichts zu tun.

Ein Passus, der im Vertrag nicht „sein darf“ ist dann mal eben
nicht gültig.

Zwischen „dürfen“ und „müssen“ ist ein Riesenunterschied.

Hallo, (soviel Zeit nuss sein)
es ging mir lediglich um die Verallgemeinerung bzgl. der Vertragsfreiheit bei Mietverträgen.
Gut, dass wir da einer Meinung sind.

Ich habe den Passus in der Antwort ohne Einschränkung bzgl. eines Themengebiets verstanden.

Grüße
Michael