Hallo,
mal angenommen man hat einen Mietvertrag auf unbestimmte Dauer aber mindestens 1 Jahr unterschrieben, aber es gibt keine Angaben zum Verzicht einer wechselseitigen ordentlichen Kündigung! Kann man den Vertrag mit 3 monatiger Frist kündigen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Hallo !
Nein !
Durch die gemeinsame Erklärung von Mieter und Vermieter verzichtet man ja gerade auf die Möglichkeit der regulären Kündigung während der vereinbarten Zeit (m.E. wäre das max. für 4 Jahre möglich).
Das Interesse des Mieters auf vorzeitige Kündigung muss schon sehr deutlich überwiegen,wenn man das durchsetzen will. So haben Gerichte bereits entschieden,wann das möglich wäre,sehr schwere Krankheit,berufsbedingter Umzug in andere Stadt,Familienzuwachs(also Platzmangel).
Die Stellung eines Nachmieters allein ist nicht entscheidend.
MfG
duck313
NEIN, könnte man defintiv und 100%ig NICHT!
Die vertraglich vereinbarte Mindestmietzeit von 12 Monaten wurde ja beidseitig akzeptiert und indiziert AUTOMATISCH das keine der beiden Seiten vorzeitig (also vor Ablauf der 12 Monate) kündigen kann und darf!
Bei beidseitigem Einverständnis ginge das natüprlich!