Mietvertrag mit 2 Mietern,einer kündigt

Folgender Verlauf:
Person A und B mieten gemeinsam ein Haus. Person B hat schon viel Geld in Renovierung gesteckt und Person A kündigt das Haus eigenständig nach 4 Wochen Mietzeit und informiert Person B erst danach.
Person A möchte das Person B mit in ein anderes Bundesland zieht was Person B dann auch tut.
Person A versichert das das Haus gekündigt ist aber noch 3 Monate ( Kündigungsfrist ) Miete gezahlt werden muß, die Person A übernehmen wird da A auch gekündigt hat.
Person B hört nichts mehr vom Vermieter und verläßt sich auf Person A.
Nach 8 Monaten kommt für Person A+B ein Mahnbescheid wegen ausstehender Miete.
Laut Vermieter wurde der Mietvertrag nie gekündigt.
Da Person A + B mittlerweile getrennte Wege gehen nimmt sich Person B einen Anwalt.
Dieser Anwalt läd Person A in die Kanzlei wo A beteuert den Vertag gekündigt zu haben.
Person A kümmert sich jedoch nicht um die Angelegenheit.
Muß Person B die kompletten Mietkosten nun mittragen oder nur die 4 Monatsmieten von der Person B ausgegangen ist???

Hallo Manu (wir sind hier immer so nett und grüßen uns kurz!),

wenn zwei Personen einen Mietvertrag b e i d e unterzeichnen, kann ihn einer alleine nicht wirksam kündigen.

Demnach wäre der VM im Recht und Person B hat sich sehr blauäugig auf seinen damaligen Partner A verlassen.

Merkwürdig ist die späte Meldung des VM. Sind die beiden Mieter A und B ohne weiteren Kontakt zum VM (nach der einseitigen Kündigung) bei Nacht und Nebel verschwunden? Keine Übergabe, keine Schlüsselabgabe nix?
Was ist in der Zwischenzeit gewesen? War das Haus weitervermietet?
War es weitervermietet, oder hat der VM es renoviert um es weiterzuvermieten, dann ist der erste Fall unbestritten, der zweite glaube ich eine Anerkennung der Kündigung.

Des weiteren würde ich persönlich mich erkundigen, ob wirklich erst nach so langer Zeit eine Mahnung ergehen kann ohne negative Folgen für den VM (da weiss ich aber wirklich nicht, ob ich auf dem falschen Pferd einhertrabe).

Zum guten Schluss: Ist die Forderung des VM berechtigt würde ich mal behaupten, haben sich Person A und B doch noch was zu sagen. Gemeinsam Mieter, gemeinsam bezahlen! Unwissenheit (Dummheit, oder Blauäugigkeit den anderen machen zu lassen, der kümmert sich ja schon) schützen leider immer noch nicht vor Schaden.

Gruß
Nita