Guten Tag,
zum anderen kann auch der selbstständig Tätige bei
Eigentum immer AfA berücksichtigen…
… wenn das Eigentum dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, wenn ich Dich früher richtig verstand
Die AfA vergrößert (wenn diese denn steigt) die stille Reserve 1:1. Bei Verkauf/Betriebsaufgabe muss sie komplett wieder versteuert werden, und das ggf mit höherem Steuersatz (ggf Milderung durch 1/5 Regelung ?), weil alle Abschreibungen auf einen Schlag auf einmal versteuert werden müssen. Richtig?
Nur wenn man sein Arbeitszimmer mit PC, Drucker und Wlan ins Wohnmobil/Wohnwagen vor der Tür verlegen würde, dürfte ein Absinken dieser stillen Reserve garantiert sein. Oder?
Grüße!