Mietvertrag mit Eltern möglich?

Hallo,

könnt ihr mir vielleicht helfen? Bei mir ist die Lage etwas verzwickt. Es geht um die Frage, ob ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag abschließen kann und dieser von der ARGE anerkannt wird. Ich bin 25, erhalte somit den vollen Regelsatz und zahle jeden Monat 120 € für Essen und Trinken an meine Eltern.

Der Staat spart sich sozusagen die Miete, da ich noch bei meinen Eltern wohne. Ich habe im Dachgeschoß ein eigenes Zimmer (24 qm). Außerdem habe ich im DG ein separates Bad und WC (4 qm). Die Küche wird aber gemeinsam genutzt bzw. wir essen gemeinsam. Dafür zahle ich aber die 120 € von meinem Regelsatz.

Ich habe schon überall gesucht, aber keine Antwort darauf gefunden, ob in diesem Fall die ARGE Mietkosten von z.B. 170,00 € übernehmen würde. Der Punkt ist ja der: Wenn ich eine eigene Wohnung hätte, müßte die ARGE auch die Miete übernehmen. Außerdem haben meine Eltern noch einen behinderten Sohn, der jedes Wochenende von der Behindertenwerkstatt kommt. Also haben sie für den auch noch Ausgaben…

Danke und Gruß
Paria

Hallo

  1. Es scheint, dass die ARGE im Moment spart, wo sie kann.

  2. Wenn es umgekehrt wäre und nicht du, sondern deine Eltern würden ALG II bekommen, und du hättest irgendein Einkommen, dann wäre es so, dass dir ein Drittel der Gesamtmiete zugeschrieben würde. Deine Eltern würden von der Arbeitsagentur nur 2/3 der Miete bezahlt bekommen, auch wenn du die Besenkammer, einen Schrank unter der Treppe oder den Balkon bewohnen würdest, und auch, wenn du noch ein Baby wärst ohne eigenes Zimmer.

Eigentlich müsste es umgekehrt doch auch gelten. Oder?

  1. Ich denke auf jeden Fall, dass du mit deinen Eltern einen Mietvertrag abschließen kannst. Schließlich könnten sie so ein Zimmer auch an jemand anderes vermieten und hätten damit ein Einkommen. Wenn sie es dir für 170 Euro vermieten, ist das doch noch ein sehr günstiger Mietpreis.

– Mir ist aber kein solcher Fall selbst bekannt, deshalb ein bisschen mit Vorsicht genießen. Ansonsten könnt ihr ja einfach einen Mietvertrag machen und den Antrag auf Mietübernahme stellen. Man sollte aber damit rechnen, dass der Antrag nach Möglichkeit abgelehnt wird, ob er nun berechtigt ist oder nicht.

Viele Grüße
Thea

  1. Ich denke auf jeden Fall, dass du mit deinen Eltern einen
    Mietvertrag abschließen kannst. Schließlich könnten sie so ein
    Zimmer auch an jemand anderes vermieten und hätten damit ein
    Einkommen.

Das ist nämlich der entscheidende Punkt! Sie könnten dieses Zimmer NICHT an jemand anderes vermieten, da es keine eigene Küche hat! Es ist keine abgeschlossene Wohnung!

Hallo

Das ist nämlich der entscheidende Punkt! Sie könnten dieses
Zimmer NICHT an jemand anderes vermieten, da es keine
eigene Küche hat! Es ist keine abgeschlossene Wohnung!

Ja und? Man kann doch einen Kühlschrank, eine Kochplatte und einen Tauchsieder reinstellen? Und selbst wenn nicht, kann man es untervermieten.

Das mit der nicht abgeschlossenen Wohnung wird gerne hergenommen, um eine Bedarfsgemeinschaft nachzuweisen. Aber dann wären auch Wohngemeinschaften eine Bedarfsgemeinschaft, oder alle Leute in Studentenwohnheimen. Die haben doch alle keine eigene Küche, und auch Leute, die irgndwo zur Untermiete wohnen, haben das meistens nicht.

Trotzdem werden da Zimmer vermietet, ohne dass die Beteiligten direkt ein eheähnliches Verhältnis hätten.

Viele Grüße
Thea

Wieso ‚spart‘ der Staat an Dir die Miete?
Also manche Denkweisen sind mir wirklich suspekt.
Statt daß Du Deine Situation als eine Notsituation anerkennst, in der Dir vom Staat geholfen wird, hast Du auch noch das untrügliche Gefühl, dem Staat was Gutes zu tun, indem Du Ihm die Miete sparst.
Also ich würde sagen, sei lieber mal froh, daß du ein Dach überm Kopf hast und Deine Ernährung mit 120€ im Monat gesichert ist. Nicht zuletzt durch diese Art Denke kommt der Staat auf immer absurdere Ideen, zu prüfen, was alles eine Bedarfsgemeinschaft sein könnte.

Grüße, ILAY

Hallo Thea,

ich bin nur etwas verwirrt, da ich im Netz das gefunden habe:

„Ein Mietverhältnis wird allerdings nicht anerkannt, wenn das Kind mit seinen Eltern noch eine Haushaltsgemeinschaft bildet, z. B. bei Vermietung eines Zimmers in der Familienwohnung. Nicht anerkannt wird auch eine „Vermietung“ von Wohnräumen an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder, wenn die Wohnräume keine abgeschlossen Wohnung bilden. Erforderlich ist hier eine eindeutige Trennung vom Haushalt der Eltern (BFH-Urteil vom 16.1.2003, DStR 2003 S. 284)…“

Quelle: http://www.ratgeber-steuer24.de/Steuern_sparen_mit_d…

Klar, du hast natürlich recht, dass meine Eltern dieses Zimmer auch an einen Fremden vermieten könnten. Ihm könnte per Mietvertrag natürlich auch ein Zugang zur Küche gewährt werden. Aber so wie ich das Zitat oben verstehe, kann man so einen Mietvertrag zwar mit Fremden abschließen, aber nicht mit Angehörigen bzw. Kindern. Ich kapier das wirklich nicht. Das ist so kompliziert. Kann ein Mietverhältnis von der ARGE anerkannt werden und vom Finanzamt nicht? Müssten meine Eltern die Einnahmen dann gar nicht versteuern?

Danke und Gruß
Paria

Achso, ich habe noch was vergessen. Es handelt sich hier nicht um Untermiete. Meine Eltern haben ein Eigenheim, das sie aber noch abbezahlen müssen.

Hallo!

Also, ich kenne einen Fall in dem die Eltern ihrer erwachsenen Tochter einen Teil ihres Hauses vermietet haben und sie das Geld von der ARGE bekommt.

Deshalb würde ich es mal versuchen! Alternativ könntest Du versuchen, den Teil der Zinsen, die auf Dich entfallen bei der ARGE als Wohnkosten anzugeben.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

also ich lass mich glaub in diesem Fall von einer Beratungsstelle bzw. Anwalt beraten. Ich habe im Netz zu meinem Fall zehn verschiedene Antworten erhalten. Es ist doch recht kompliziert…

Genau
Am Besten nehmen wir uns einen Anwalt. Der finanziert sich ja in einer solchen Situation recht leicht, ist ja nur eine Frage der Amortisierung, wann wir (der Staat) Dir den Anwalt dann bezahlt haben, wenn Du ungnädiger Weise dem Staat nicht mehr die Miete schenkst. Also ehrlich, mit welchem Verständnis dem Staat gegenüber mag man wohl erzogen worden sein, um solche ideen zu entwickeln?
Was glaubst Du wohl, warum der Staat klar eine räumliche Trennung verlangt? Was glaubst Du, wieviele Familien dann Zimmer an Ihre Kinder vermieten würden? Wieso mußte sowas dämliches wie Harz IV überhaupt so drastisch eingeführt werden? Weils dem Staat an Geld fehlt. Und seine Mitglieder, die, die den Staat ausmachen denken stets darüber nach, wie man möglichst trickreich noch Geld raussaugen kann.
Na denn, viel Erfolg damit,
ILAY

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