Hallo,
es gab eine Eigenbedarfskündigung zum 30.06.2016 gibt, bei der sich der Vermieter auf einen neuen, geänderten Mietvertrag bezieht. Alter Mietvertrag lief nur auf einen Mieter, neuer ab 01.05.2015 auf zwei Personen, nämlich Mieter und (erst Freundin, nun) Ehefrau. Der neue Mietvertrag enthält, wie mir jetzt aber auffiel, einen Fehler. Dort ist eine alte Vermieteradresse aufgeführt, die nicht mehr existiert. Ist der neue Mietvertrag daher üngültig? Darf sich der Vermieter darauf beziehen? Oder haette er sich dann auf den alten Mietvertrag beziehen müssen, das nur auf einen Mieter läuft und der seit 2009 besteht? Auch in diesem Vertrag ist natürlich die alte Vermieteradresse drin. Kann ich mich „dumm stellen“?