Hallo Mario,
Aus dem Mietvertrag kannst du erst nach Ablauf des 2. Jahres aus dem Mietvertrag aussteigen. Die einzige Möglichkeit, die dir bleibt, wäre, in deinem Mietvertrag nachzuschauen, ob der Mietvertrag dir erlaubt bei einem früheren Ausscheiden einen Nachmieter stellen zu dürfen.
Eine andere Möglichkeit wäre eventuell, mit deinem Vermieter zu sprechen, dass du die Miete nicht mehr zahlen könntest und nicht die Möglichkeit bestünde, dass er dich früher aus dem Mietvertrag entlässt. Du kannst ihn ja darauf hinweisen, dass er sonst den Mietausfall hinnehmen müsste und dich eventuell auf dem Rechtswege aus der Wohnung klagen müsste, was ihn ja auch eine Menge Geld kosten würde, von dem er nicht weis, ob er es jemals den Betrag wird, bekommen können.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
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