Mietvertrag mit fester Laufzeit

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe am 15.04.2008 einen Mitevertrag geschlossen. Im Vertrags steht, dass der Mietvertrag für 2 Jahre fest geschlossen ist und eine Kündigung erstmals zum 14.4 2010 möglich ist (Frist 3 Monate).

Wie komme ich vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

Es ist dringend !!

Danke

Hallo Mario,
Aus dem Mietvertrag kannst du erst nach Ablauf des 2. Jahres aus dem Mietvertrag aussteigen. Die einzige Möglichkeit, die dir bleibt, wäre, in deinem Mietvertrag nachzuschauen, ob der Mietvertrag dir erlaubt bei einem früheren Ausscheiden einen Nachmieter stellen zu dürfen.
Eine andere Möglichkeit wäre eventuell, mit deinem Vermieter zu sprechen, dass du die Miete nicht mehr zahlen könntest und nicht die Möglichkeit bestünde, dass er dich früher aus dem Mietvertrag entlässt. Du kannst ihn ja darauf hinweisen, dass er sonst den Mietausfall hinnehmen müsste und dich eventuell auf dem Rechtswege aus der Wohnung klagen müsste, was ihn ja auch eine Menge Geld kosten würde, von dem er nicht weis, ob er es jemals den Betrag wird, bekommen können.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

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Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

ich habe gehört, das es bei Mietverträgen, die nach dem 1.9.2001 geschlossen wurden keine Mindestmietdauer mehr geben darf d.h. man jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen kann.

Danke

Hall Mario,

es ist richtig, dass es keine Zeitmietverträge mehr seit dem 01.09.2001 gibt, aber dafür hat man eine andere Form eingeführt, die darauf abziehlt und ermöglicht, dass die Vertragspartner bis zu 4 Jahren auf eine Kündigung verzichten können. Dies wird sehr wahrscheinlich in deinem Mietvertrag so geregelt sein.

Sollte dies in deinem Mietvertrag nicht der Fall oder so geregelt sein, wäre eine Vereinbarung der Laufzeit auf 2 Jahre unwirksam und du könntest mit gesetlzlicher Kündungung mit 3 Monaten dein Mietverhältnis kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Willi

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Hallo nochmal,

also hätte ich doch noch ne chance da rauszukommen. wie stelle ich aber nun fest ob es so ist oder nicht. Ich hatte ja kein Wahl entweder ich schließe den mietvertrag mir 2 Jahren mindestmietzeit oder ich hab keine Wohnung. von einer Einigung kann da also keine Rede sein den genauen Wortlaut hatte ich ja schon geschrieben. was anderes steht da nicht im Vertrag.

ich sollt vielleicht noch erwähnen, dass mein Vermieter sich oft monatelang in Griechenland aufhält

Danke

Hallo Mario,
teile deinem Vermieter mit, dass diese Vereinbarung im Mietvertrag seit dem 01.09.2001 nicht mehr zulässig ist da diese Vereinbarung den Mieter unangemessen benachteiligt und aus diesem Grunde vom Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung für unzulässig erklärt wurde.

Er kann sich ja im Zweifelsfalle bei Gericht oder einem Rechtsanwalt erkundigen.

Gruß und gute Nacht Willi

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