Mietvertrag mit fliessendem Ausstieg

Hallo Freunde des guten Rechts,

kurze Frage in den Raum:

Sei A eine Person, die aufgrund ihrer Situation keine Wohnung vermietet bekommt, obwohl sie sich leisten kann und auch mit den Mietzahlungen nicht in Verzug kommen wuerde (es soll ja gerüchteweise Vermieter/Makler in D geben, die an alleinerziehende Mütter nicht vermieten).

Kann ein Mietvertrag wie folgt abgeschlossen werden:

A und B mieten ein Objekt an.
B zahlt Provision und Kaution.
Es wird desweiteren vereinbart, dass A nach n Monaten (z.B. 12) alleinige Mieterin wird und B aus dem Mietvertrag ohne weitere Verpflichtungen aussteigt.
Es soll desweiteren vereinbart werden, dass bei Auszug As den Teil der Kaution erhalten soll, der vom Vermieter nicht einbehalten wird.

Wenn ja, wie waere dieses rechtswirksam zu formulieren?
Gruss
estestest!!!

Hallo!

Kommt es auf die Formulierung an ?

Nicht eher darauf,ob man einen Vermieter findet,der so eine Konstellation mitmachen will ?

Gleiches kann man mit einer Bürgschaft,meinetwegen auch auf 1 Jahr begrenzt machen(aber auch da gilt,VM muss mitmachen !  B bürgt für die Mietschulden der A.

Und die Klausel, Kaution bekommt A obwohl B bezahlt hat  kann man sich schenken. Die hat doch nun gar keinen Sinn. VM ist es egal wer zahlt.  Es wird für A gezahlt,man muss da nichts vertraglich regeln.
Und ob B den Makler zahlt, egal. Auch das bedarf keines Vertrages.

MfG
duck313

Hi,

Nicht eher darauf,ob man einen Vermieter findet,der so eine
Konstellation mitmachen will ?

zunächst war einmal die Frage, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.

Das dürfte auch ein guter Kompromiss sein, denn A wird nach n Monaten wieder arbeiten und selbst Geld verdienen und kann das dann auch dem Vermieter beweisen.

Gleiches kann man mit einer Bürgschaft,meinetwegen auch auf 1
Jahr begrenzt machen(aber auch da gilt,VM muss mitmachen !  B
bürgt für die Mietschulden der A.

ja, und genau dieser Zustand soll zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt aufhören.

Und die Klausel, Kaution bekommt A obwohl B bezahlt hat  kann
man sich schenken. Die hat doch nun gar keinen Sinn. VM ist es

nix schenken. Da ist leider der Buchstabe B abhanden gekommen. B soll den Rest ausgezahlt bekommen, derweil er die Kaution auch geleistet hat. Ohne Formulierung im Mietvertrag, so gehe ich davon aus, könnte der Vermieter Kaution am Ende auch einfach an A zahlen…

Gruß
estestest!!!

Moin,

Das dürfte auch ein guter Kompromiss sein, denn A wird nach n
Monaten wieder arbeiten und selbst Geld verdienen und kann das
dann auch dem Vermieter beweisen.

Hm, selbst wenn A schon einen Arbeitsvertrag für die Zukunft hat oder eine Selbstständigkeit geplant ist, wie kann A garantieren, dass nicht so etwas Böses wie Unfall, Krankheit oder … eintritt.

Natürlich wünsche ich A, dass dies nicht eintritt.

Also ich sehe da keine Sicherheit für den VM.

Gruß Volker

Hi Volker,

Also ich sehe da keine Sicherheit für den VM.

richtig ist, dass man für die Zukunft As nichts aussagen kann, weder arbeitstechnisch noch im Verhältnis zu B.

Aber was sollte B deiner Meinung nach tun, damit er nicht auf doppelter Belastung sitzenbleibt?

Nach deutschem Recht kann sich der VM nämlich denjenigen aussuchen, der für die Wohnung zahlt (das kann also auch in diesem Fall ein Mietbürge oder „Mieter B“ sein). Und B darf den Mietzins wohl (Aussage RA) nicht einfach so von seiner Unterhaltszahlung abziehen. Im schlimmsten Fall müsste er dann also beides zahlen und müsste A erst dazu verklagen, den Mietzins zurückzuüberweisen bzw. ihn wieder aus dem Vertrag zu lassen.

Ehrlich gesagt, finde ich das Verhalten vieler VM hier in D sehr asozial. Sicherheit hin oder her: Ich selbst bin auch Vermieter und auch ich habe schon Mietnomaden in der Wohnung gehabt. Das hat allerdings nicht dazu geführt, dass ich den Einzug einer alleinerziehenden Mutter kategorisch ausschließe.

Gruß
estestest!!

PS Der Einzug in eine meiner Wohnungen im Norden der Republik bzw. überhaupt der Wegzug aus der bisherigen Gegend (Rhein-Main) wird von A abgelehnt. Sie droht halt weiterhin damit, mit dem Kind im Ausland zu verschwinden (das hatten wir hier schon mal diskutiert, also kein weiterer Kommentar dazu notwendig)

Moin estestest,

Aber was sollte B deiner Meinung nach tun, damit er nicht auf
doppelter Belastung sitzenbleibt?

Wenn ich das richtig verstehe, soll B nach n Monaten Hauptmieter werden. A soll den Anteil der Kaution ausgezahlt bekommen. Dieser Anteil fehlt dann doch dem Vermieter als Sicherheit, also bezahlt B diesen Betrag ein und es wird für die Rückzahlung bei Auszug eine neue Kontonummer angegeben.

Es muss sicher gestellt werden, dass B wirklich Hauptmieter wird und damit auch Alleinschuldner. Ob sich der VM auf eine solche Konstruktion einläßt, keine Ahnung.

Ehrlich gesagt, finde ich das Verhalten vieler VM hier in D
sehr asozial. Sicherheit hin oder her: Ich selbst bin auch
Vermieter und auch ich habe schon Mietnomaden in der Wohnung
gehabt. Das hat allerdings nicht dazu geführt, dass ich den
Einzug einer alleinerziehenden Mutter kategorisch ausschließe.

Ich kenne auch beide Seiten. Als „Vermieter-Anfänger“ haben wir auch noch auf eine Mietsicherheit/Kaution verzichtet, NIE wieder. Drei Monatsmieten + Kontainer für die Entsorgung des hinterlassenen Mülls war schon heftig.

Mir wäre eine solche Konstruktion zu unsicher, vlt. kann ein Jurist das ja wasserdicht formulieren.

Ja, manche Vermieter haben gegen alleinerziehende Mütter, gegen Arbeitlose usw. etwas. Das ist auch meiner Meinung nach - in der Absolutheit - ungerechtfertigt.

Gruß Volker

Hi Volker,

Wenn ich das richtig verstehe, soll B nach n Monaten
Hauptmieter werden.

nein. A soll nach n Monaten alleinige Mieterin werden.

A soll den Anteil der Kaution ausgezahlt bekommen.

nein. B zahlt die Kaution und erhält sie am Ende auch zurück (oder das, was davon überbleibt)

Es muss sicher gestellt werden, dass B wirklich Hauptmieter

A wird Hauptmieter. Und genau das ist die Frage, ob das rechtlich möglich ist.
Der VM muss natürlich auch mitspielen (aber wenn der nur mitspielt, weil er weiss, dass es rechtlich nicht gilt, dann hat B im Endeffekt auch nichts davon)

Ja, manche Vermieter haben gegen alleinerziehende Mütter,
gegen Arbeitlose usw. etwas. Das ist auch meiner Meinung nach

  • in der Absolutheit - ungerechtfertigt.

nicht nur VM. Zig Makler weigern sich gänzlich, überhaupt tätig zu werden, deshalb ja dieses Notkonstrukt.

Gruss
estestest!!!

Huhu,

die haltung gegen Arbeitslose und alleinerzihende kann ich gut verstehen.

Dazu kurz meine Geschichte,

vor knapp 8 jahren erbte ich von Oma ihr Haus auf den Land. Renovierungsbedürfti 3 Wohnung, Renoviert, derzeit noch über 200 000 € Schulden, Wohnungen sind Besser als die Wohnung in der ich zur Miete Wohne.

Selbst arbeitete ich in einen Job im niedrigen Lohnsektor Koch.

Nun ich konnte die Soziale Situation gut verstehen und Vermietete Gerne am obengenannte, Selbstnutzrun kam nicht in Frage, Arbeit zu Weit vom Haus entfernt.

Von den Mieteinnahnem wird die Bank Zins + Tilgung (hoch wegen schneller Entschuldung) bezahlt, ide Instandhaltung + Instandestzung, Rücklage für Instandhaltung und der rest langt dann derziet für 1/3 der Steuern. 2/3 Zahle ich von meine Lohn derzeit noch drauf.

Folge alle 3 Jahre bit es für meine Familie mal Urlabu ect. Nun ist es regelmäßig vorgekommen, dass die Mieten nicht beglichen wurden, bei Auszug die Wohnung verwahrlost zurückgelassen wurde ect. - Greift nun mal einen nackten in die Tasche, ich Blieb also noch zusätzlich auf dies Kosten sitzen.

Daher vermiete ich nun auch nicht mehr an die Personengruppe, zu der ich selbst noch angehöre und erfreue mich seit einigen Jahren, dass die Immobilie nun bald etwas abwirft.

Daher kann ich die anderen Vermieter gut verstehen, die eben nicht mehr an die unteren Schichten vermieten.

cu

Hallo,

solltet ihr gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben, seid ihr gemeinsam Mieter.

Wenn du die Wohnung dann nach 12 Monaten verlässt und der Vermieter weis nichts davon und läuft das Mietverhältnis weiter, dann handelt es sich um eine nicht erlaubte Gebrauchsüberlassung und führt zu fristlosen Kündigung.

Ich weis es ist nicht leicht eine Wohnung zu finden als Alleinerziehende allerdings mit solchen Vereinbarungen wird sich ein Vermieter auch nicht einlassen, sowas kann man allenfallst untereinander vereinbaren, allerdings führt der Umstand zu eben der unerlaubten Gebrauchsüberlassung der ganzen Wohnung.

Es wird so nicht funktionieren!

Gruß

BHS-Huber