Hallo Freunde des guten Rechts,
kurze Frage in den Raum:
Sei A eine Person, die aufgrund ihrer Situation keine Wohnung vermietet bekommt, obwohl sie sich leisten kann und auch mit den Mietzahlungen nicht in Verzug kommen wuerde (es soll ja gerüchteweise Vermieter/Makler in D geben, die an alleinerziehende Mütter nicht vermieten).
Kann ein Mietvertrag wie folgt abgeschlossen werden:
A und B mieten ein Objekt an.
B zahlt Provision und Kaution.
Es wird desweiteren vereinbart, dass A nach n Monaten (z.B. 12) alleinige Mieterin wird und B aus dem Mietvertrag ohne weitere Verpflichtungen aussteigt.
Es soll desweiteren vereinbart werden, dass bei Auszug As den Teil der Kaution erhalten soll, der vom Vermieter nicht einbehalten wird.
Wenn ja, wie waere dieses rechtswirksam zu formulieren?
Gruss
estestest!!!