Mietvertrag mit gesetzlichem betreuer moeglich?

In meine Wohnung möchte eine Frau einziehen, die von einer gesetzlich bestimmten Betreuerin „verwaltet“ werden muss. Ist es gesetzlich richtig, dass der Mietvertrag von der Betreuerin unterschrieben wird oder bringt dies Probleme mit sich?

Finger weg

In meine Wohnung möchte eine Frau einziehen, die von einer
gesetzlich bestimmten Betreuerin „verwaltet“ werden muss. Ist
es gesetzlich richtig, dass der Mietvertrag von der Betreuerin
unterschrieben wird oder bringt dies Probleme mit sich?

die gesetzliche Betreuerin darf den Mietvertrag nur unterschreiben wenn die Betreuung auch die Aufgabenkreise „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und „Wohnungsangelegenheiten“, oder alternativ „Abschluss von Mietverträgen“ (öder ähnlich formuliert)hat. Sofern ein Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögenssorge besteht, kann die Betreuerin evtl. einen Mietvertrag, den die Betreute unterschrieben hat, für „Nichtig erklären lassen“.
Probleme bringt das nicht mit sich. Im Gegenteil. Wenn Sie Vermieter sind, haben Sie einen „Ansprechpartner“, der verpflichtet ist, sich um alles zu kümmern und auch die Mietezahlung sicherstellt.

Danke fuer die Antwort aber wie sieht es dann schuldnerisch aus.z.b. bei Nebenkostennachzahlungen, die ggf. nicht getragen werden können? Sachverhalt war folgender: Die Betreute bewohnt bis jetzt eine groessere Wohnung bei mir. Durch ihre Situation der Krankheit kann sie diese nicht mehr halten. Ihre Betreuerin rief mich darauhin an und teilte mir mit „Frau X kann die Miete nicht mehr zahlen. Sie müssen ihr kündigen und dann raus klagen“…wörtlich… Daraufhin bot ich ihr diese kleinere Wohnung an, die diese Betreuerin jetzt selbst unterschreiben will. Ich traue dieser Frau aufgrund so einer geschmacklosen Aussage nicht mehr.

Der Umfang der Betreuung ist in der Bestallugnsurkunde geregelt, mit der sich die Betreuerin ausweist. Ihr Problem wird aber mit Sicherheit nicht die Rechtmäßigkeit des Mietvertrages sein, sondern je nach Grad der Behinderung der spätere Zustand der Wohnung!

Hallo, kann leider nicht helfen

In meine Wohnung möchte eine Frau einziehen, die von einer
gesetzlich bestimmten Betreuerin „verwaltet“ werden muss. Ist
es gesetzlich richtig, dass der Mietvertrag von der Betreuerin
unterschrieben wird oder bringt dies Probleme mit sich?

Die Betreuerin (wenn sie denn die entsprechenden Aufgabenkrise hat) muss natürlich auch die Mietezahlung sicherstellen und ggfs. eine Nebenkostennachzahlung. Kann die Betreute dies aus ihrem Einkommen nicht, kann sie Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt übernimmt evtl. darlehensweise die Forderungen.
Kommt die Betreuerin einer ihrer Pflichten nicht nach, haftet sie natürlich. Entweder hat sie eine Berufshaftplicht (wenn sie selbständig ist), oder sie ist über ihren Arbeitgeber versichert.
Im Grunde sollten sie froh sein, dass sie sich darum kümmert, dass die Betreute aus der Wohnung geht. Sie war nur „etwas ungeschickt“ mit der schroffen Aufforderung, dass Sie sie rausklagen sollen. Man kann sich ja auch bestimmt so einig werden, indem man den alten Mietvertrag auflöst, in gegenseitigem Einvernehmen. Ihr Angebot einer kleineren Wohnung ist doch quasi der erste Schritt!
Wenn die Betreuerin den Mietvertrag unterschreibt, hat sie natürlich auch für die Einhaltung Sorge zu tragen, also auch die Meitezahlung und Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen.
Wenn die Betreuerin sich sturr stellt und das Angebot der kleineren Wohnung ablehnt, dann sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der Ihnen dabei hilft. Sie können sonst zu viele Fehler machen, die zu Ihren Ungunsten ausfallen können.

hallo,

ich bin privatperson und kann dir leider zu rechtlichen angelegenheiten keine auskunft geben.

was du machen kannst: ruf beim vormundschaftsgericht an. dort hilft man dir weiter.

viele grüsse

In meine Wohnung möchte eine Frau einziehen, die von einer
gesetzlich bestimmten Betreuerin „verwaltet“ werden muss. Ist
es gesetzlich richtig, dass der Mietvertrag von der Betreuerin
unterschrieben wird oder bringt dies Probleme mit sich?

vielen Dank für alle Antworten. Ihr habt mir alle sehr geholfen. Danke.