Guten Tag,
mein Sohn hat bis Sept 2010 einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss unterschrieben. Nun musste er im Dezember 09 aus beruflichen Gründen nach Bayern verziehen. Zusätzlich zur Kaltmiete von 435,00Euro muss er noch eine Nutzungsentschädigung für die Küche 35,00Euro, Heizung/Warmwasser 60,00Euro als Nebenkostenpauschale bezahlen.Der Vermieter hat im Dezember aber schon die wohnung abgenommen. Bekommt mein Sohn jetzt wenigsten die Pauschalen wieder, oder gibt das da keine Jahres- Endabrechnung für? Das wird doch alles nicht genutzt! Ich brauche Rat.
Hallo koko,
würde dir echt gern wieterhelfen,aber da bin ich selber überfragt,SORRYHoffe dir konnte jemand anderes weiter helfen.Lg
leider kann ich dazu keine genaue antwort erteilen. tut mir leid
Hallo koko,
auch wenn der Sohn nicht mehr in der Wohnung wohnt, muss diese wenigstens etwas beheizt werden. Bei diesen Minustemperaturen könnten sonst Rohre platzen. Also einfach nicht heizen ist nicht drin. Die übrigen NK fallen auch an, bis auf Müllgebühren vielleicht. Dass dr Sohn diese Räume nun nicht nutzt, ist nicht das Problem vom Vermieter. Besteht nicht die Möglichkeit, diese vor Ablauf der Zeit neu zu vermieten? Wobei ich 60 Euro für Heizung und Warmwasser und all den anderen anfallenden NK wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Müllgebühren etc. sehr niedrig finde. Bei 435 Euro kalt, scheint das nicht nur eine 1 bzw. 2 ZKB wohnung zu sein.
Gruß Mieti