Mietvertrag mit Laufzeit

Hallo!

Ich habe jetzt meinen Mietvertrag bekommen. Es ist eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren angegeben mit einer automatischen Verlängerung von jeweils 2 Jahren („Das Mietverhältnis beginnt am XX und endet am XX. Es verlängert sich um jeweils 2 Jahre, wenn es nicht gekündigt wird“).

Da ich in einer Branche arbeite, in der man sich nicht sicher sein kann, wie lange man im gleichen Unternehmen arbeitet, wollte ich formal keine so lange Bindung eingehen und lieber einen unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsfrist eingehen, was ich dem Vermieter auch sagte. Generell ist er sehr flexibel und ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihm.

Er meinte, dass das zu meiner Sicherheit sei, da er so zeigen wolle, dass er selbst kein Eigeninteresse an der Wohnung habe. Falls ich aus der Wohnung herausmüsse (Job in anderer Stadt o.ä.) wäre das für ihn kein Problem.

Ich muss dazu sagen, dass ich den Vermieter für einen sehr integeren und ehrlichen Menschen halte und ihm glaube, dass er mir keine Steine in den Weg legen würde, falls es darauf ankommt.

Sollte man es aber trotzdem schriftlich im Mietvertrag fixieren? Welche Formulierung bietet sich an?

Hallo, wenn Sie solch ein gutes Verhältnis zu Ihrem potenziellen Vermieter haben, sollte ein unbefristeter Vertrag doch abzusprechen sein.
So weit ich weiß, sind Vertragslaufzeiten auch nur bis 3 Jahre möglich, hier bin ich mir aber nicht sicher. Längere Verträge würde ich aber sicher nicht abschließen. das ist ja nun wirklich nicht überschaubar.
Sollte es aber nicht anders möglich sein, gibt es natürlich Sonderkündigungsrechte (z.B. bei Mieterhöhung) und Härtefälle. Ein Härtefall ist z.B. der Umzug aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt (LG Berlin, GE 1989, S.415). Diese Härtefallregelungen berechtigen zwar nicht zur Kündigung, aber ermöglichen vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
Viele Grüße Fred

kannst du ruhig unterzeichnen, gilt eh nicht (rechtswidrig nach BGB)und du kannst dann jederzeit mit 3-monatiger kündigungsfrist raus.

kannst du ruhig unterzeichnen, gilt eh nicht (rechtswidrig nach BGB)und du kannst dann jederzeit mit 3-monatiger kündigungsfrist raus.

Vielen Dank für die Antworten :smile:

Hi du

ganz einfach. Macht im Mietvertrag unten unter der Rubrik besondere Abmachungen folgenden Satz hinein. Der Vermieter bietet dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht an, welches nur bei einem Arbeitgeberwechsel und dann bla bla bla…
Du musst selbst wissen wie weit du gehen willst. Wenn du auch fair bist dann kündigst du nicht wenn du von einem Arbeitgeber von der einen zum anderen um die andere ecke gehst…
Gruß
Peter

Ich selbst habe auch in meinem Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 2 Jahren drin stehen. Mein Vermieter ist auch ein ganz cooler Typ, wenn ich sage ich muss früher raus und präsentieren ihm einen Nachmieter würde er sich bestimmt auch nicht quer stehlen.

Das einfachste wäre aber wirklich ihr schreibt eine Sonderkündigungsfrist in den Vertrag, dann bist du abgesichert, weil 5 Jahre ist wirklich etwas lang.