Mietvertrag mit Lebensgefährte

Wenn man einen Mietvertrag mit dem Lebensgefährten abschließen will für das Haus in dem beide wohnnen (das Haus gehört aber nur der Lebensgefährtin), kann man dann in den Vertrag rein schreiben dass er die Räume (Bad, Schlafzimmer, Küche etc.) gemeinsam mit dem Vermieter nutzt oder muss man dem Mieter ganz exakt bestimmte Räume zuteilen?
mfg jagfra

Huhu!

Man kann in einen Mietvertrag reinschreiben, was man will. Hauptsache ist, dass Mietsache und Mietzins klar definiert sind.

Teilt man allerdings dem Mieter bestimmte Räume zu,muss man wissen, dass man damit dem Mieter das uneingeschränkte Recht zum Besitz einräumt, was im Fall einer Beziehungskrise dazu führen kann, dass der Mieter den Zugang zu den Räumen verweigern und Eindringlinge - auch die Hauseigentümerin - gwaltsam entfernen (lassen) darf.

Hallo,
danke für die antwort. war schon mal recht hilfreich.
mietzins? damit ist die miete an sich gemeint oder?!
bei der angabe der qm-zahl nimmt man dann die hälfte der wohnfläche oder die gesamte? mal angenommen es wären insgesamt 120 qm und die miete würde sich auf 200,- € belaufen (zzgl. nebenkosten) dass wäre doch sag ich mal nicht ‚verhältnismäßig‘ oder? gibt es spezielle pflichtpasagen die in einen mietvertrag gehören? bei den ganzen vordrucken die so im www umher schwirren steht ja soviel zeug drin und x paragraphe die bei einem vertrag zwischen lebensgefährte und lebensgefährtin schon ziemlich unsinnig wirken.
mfg

Auch hallo.

mietzins? damit ist die miete an sich gemeint oder?!

Ja. Obwohl dieser Terminus veraltet ist.

bei der angabe der qm-zahl nimmt man dann die hälfte der
wohnfläche oder die gesamte?

http://bundesrecht.juris.de/woflv/index.html

gibt es spezielle pflichtpasagen die
in einen mietvertrag gehören?

Je genauer ein Mietvertrag fixiert wird, desto weniger Spielraum haben
die Parteien. Ein Beispiel: wenn die Wohnungsgrösse im Vertrag nicht erwähnt wird, kann sich die Mietpartei bei einer falschen Grössenberechnung nicht auf Mietminderung berufen, da angenommen werden muss, dass sie die Wohnung „gemietet wie gesehen“ übernommen hat.

HTH
mfg M.L.

Hallo Jagfra,

nutzen denn nicht beide alle Räume? Sollte man nicht einen Mietvertrag aufsetzen der die Gesamt-m² umfasst, sowie alle Nebenräume die genutzt werden, bzw. auch Garten, Garage etc.?

So wäre m.E. das bessere Vorgehen: Das Wohnobjekt mit allen Zimmern auflisten, dazu eben Keller, Waschküche, Garage etc. Die monatlich anfallenden Kosten beziffern bzw. was der (Unter)Mieter zu tragen hat. Nebenkostenaufteilung und Nebenkostenvorschuss ggf. nicht vergessen, ebenso eine evtl. Verpflichtung von der anteilig zu zahlenden Nebenkostennachzahlung.
Man könnte sogar festhalten welche Leistungen der Mitmieter im Falle von Reparaturen etc. am Haus übernimmt, oder ob eben diese Verpflichtung ausgeschlossen wird (damit evtl. Eigentumsrechte auch ausgeschlossen sind).

Warum nicht ganz klare Verhältnisse schaffen? Im Zweifelsfall bringt dies Klarheit.

Eine evtl. Kündigungsfrist nicht vergessen. Ebenfalls vereinbaren, wie Kosten im Falle eines Auszuges behandelt werden, z.B. Nebenkosten die erst später berechnet werden können. Zwar möchte man einen unliebsam gewordenen Partner gerne bald los sein, aber möchte man auf den Kosten sitzen bleiben, die er mit verursacht hat?

Gruß
Nita