Guten Tag,
wir haben einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Vertragsanfang war der 15. März 2008.
Wann muss ich kündigen und vor allem zu wann, um möglichst bald aus dem Mietvertrag wieder rauszukommen?
Ist eine Kündigung schon zum 15.03.2010 möglich? Oder erst zum 30.03.2010. Oder gar zum 15.06.2010. Oder zum 30.06.2010?
Vielen Dank!
Hallo, das hängt davon ab, was in Ihrem Mietvertrag steht. Sollte z.B. ein einseitiger Kündigungsausschluss vereinbart sein, ist der Vertrag bzw. der Punkt ganz und gar nichtig, und Sie können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten sofort kündigen. Also wichtig ist, was im Mietvertrag steht. Ansonsten steht im Internet eine Menge über Zeitmietverträge oder befristete Mietverträge. Einfach mal Google`n
Gruß Fred
es ist zwingend erforderlich den inhalt des vertrages wörtlich zu kennen, um eine konkrete beurteilung zu übermitteln. am besten scan (personalitis schwärzen) an [email protected], dann gebe ich gern auskunft.
mfg ps
Die Kündigung muß eindeutig spätestens dem Mieter in dessen Herrschaftsbereich gelangen ( Am besten persönlich übergeben…) am 15.12.2009 damit diese 3 Monate später zum 15.03.2010 rechtswirksam wird. Sie können frühestens nach 2 Jahren herauskommen. Dies ist der 15.03.2010.
Gruß Peter
Hallo Peter,
wollte mich nochmal für die schnelle und unkomplizierte Hilfe bedanken. Hat alles gut geklappt.
Viele Grüße!
Yvonne
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Guten Tag ich denke ich hatte dies Ihnens chon mal geschrieben.
Also… sie können aus dem Mietvertrag Laufzeit vom 15.03.2008 bis 14.03.2010 herauskommen weil Sie eine Mindestlaufzeit haben. Diese ist mit obigem Datum formal vertraglich erfüllt, wenn sie zu diesem Zeitpunkt rechtswirksam 24 Uhr gekündigt hätten. Dieses hätte jedoch mindestens 3 Monate vor ablauf der Mindestvertragszeit erfolgen müssen. das wäre der 15. 12. 2009 gewesen. Somit können Sie eigentlich nur noch bis zum 31.12.2009 auf den 31.03.2010 kündigen. Ich gehe dabei davon aus das der Vertrag danach in ein unbefristeten Vertrag gewandelt wird durch stillschweigendes dulden. Ansonsten wäre der Vertrag sowieso recht fragwürdig, denn solch eine Kombination ist nicht möglich in ein Vertrag zu packen. Zuerst 2 Jahre fix und danach variabel… entweder komplett auf Zeit oder von Anfang an ein Dauerschuldverhältnis sprich unbefristet. Absonsten gilt das was ich schon mal geschrieben hatte
Gruß Peter