Hallo,
wenn man am 01.01.2010 ein Mietvertrag mit 2 jahre mindestlaufzeit unterschrieben hat.
und am 02.08.2011 die Wohnung gekündigt hat. damit wäre die Kündigung am 30.10.2011 fällig, aber auf grund der 2 jahre mindestlaufzeit wird die Kündigung am 31.12.2011 erst fällig.
hat der Vermieter das Recht die Kündigung erst für 30.3.2012 zu bestätigen.
der Vermieter meinte, das sind die 2 jahre plus 3 monaten kündigungsfrist.
kann man dagegen was tun?
danke!
Es ist zu unterscheiden zwischen Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsauschluss.
Bei Mindestvertragslaufzeit kann vorab zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden. Bei Kündigungsausschluss kann zu dem vereinbarten Zeitpunkt erst gekündigt werden. Der Vertrag endet dann die vereinbarte Kündigungsfrist (3 Monate) später.
vnA
muss man dann im Vertrag gucken ob da über Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsauschluss die Rede ist?
wo sonst willst du das nachschauen?