Hallo,
unser Mietvertrag aus dem Jahre 1.5.2003 lautet folgendermaßen.
(Nur für Verträge mit von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel - siehe jedoch §5)
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 30 April 2006. ER verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
Meine Frage - muss ich jeweils 1 Jahr in der Wohnung bleiben oder kann ich 1/4 jährlich aus dem Vertag raus???
Desweiteren habe ich noch folgende Klausel im Vertrag -
Die Wohnung renoviert übernommen-bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Wohnung vom Mieter wieder renoviert.
Ist das so rechtens ??
Danke für Eure antworten
J.
giltet alles nicht mehr, normal mit 3 monaten bis 4.10. zum 31.12. aufkündigen und keine schönheitsreparaturen ausführen.
Hallo, einfache, zeitlich befristete Mietverträge können seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr abgeschlossen werden. Somit können Sie mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Bzgl. der Renovierung folgendes: Ich müsste den Vertrag lesen, um Ihnen sagen zu können, ob es rechtens ist, was vereinbart worden ist.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Renovierung zuständig (Selbst während der Mietzeit). Der Vermieter ist allerdings berechtigt die Renovierungsarbeiten auf die Mieter abzuwälzen. Allerdings gibt es hier gewissen Spielregeln. Er kann Sie nicht zur Renovierung während der Mietzeit verdonnern und eine Endrenovierung verlangen. Sollte nur der von Ihnen beschriebene Satz auf dieses Thema anspielen, dann brauchen Sie gar nicht renovieren, diese Klausel wäre nichtig, weil sie Sie übermässig benachteiligt. Sollte allerdings vermerkt sein, dass eine Endrenovierung fällig ist, wenn es tatsächlich erforderlich ist, wäre es rechtens. Damit soll verhindert werden, dass ein Mieter eine Wohnung renovieren muss, obwohl dies offensichtlich nicht notwendig ist. Vermieter sehen vor Gericht oft schlecht aus, weil Formulierungen falsch gewählt worden sind. So wohl auch in Ihrem Fall. Allerdings denke ich, dass Sie sich bei Vertragsabschluss schon darüber klar waren, was gemeint war. Sie haben eine renovierte Whg übernommen, so ist es wohl nur fair, sie auch so zurückzugeben. Gesetze hin, Richtersprüche her.
Viele Grüße
Sie können mit einer Frist von drei Monaten kündigen, der Vermieter wäre für ein Jahr gebunden. Über die Renovierungsklausel läßt sich vor Gericht kostenintensiv vortrefflich streiten. Stimmen Sie daher Art und Umfang erkennbar gewordener Mängel, die unter den schwammigen Begriff „Schönhetisreparaturen“ fallen, bei einem Vorabnahmetermin mit dem Vermieter ab. Ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung und auch damit zwangsläufig einhergenede Abnutzungen sind mit der Miete abgegolten.
Hi grundsätzlich ja. was du unterschrieben hast mußt du auch einhalten Was du geschlossen hast ist ein Zeitvertrag. Allerdings sind Zeitverträge immer nur für 5 Jahre maximal erlaubt da dein Vertrag in der gesamtheit jedeoch insgesamt schon viel länger läuft wäre auch eine 2 monatige Kündigungsfrist denkbar. Aber da wird es sehr speziell. Das mit der Renoviderung ist auch so ne Sache grundsätzlich mußt du renovieren, weil wenn du renoviert übernommen hast dasnn mußt du auch renoviert wieder abgeben jedoch ist renovieren sehr pausschal einige Räume müssen viel häufiger und in kürzeren Abständenrenoviert werden wie andere… ich rate dir etwas spezieller im Internet in einschlägigen Gerichtsurteilen zu stöbern oder einmal bei einem Mieterverein vorbeizu schauen
gruß Peter