Hallo!
Also hier mein „Problem“:
In einem Mietvertrag stehen zwei Personen als Mieter drin. Eine dieser beiden Personen kündigt alleine den Mietvertrag. Der Vermieter schreibt zurück, dass er die Kündigung erhalten hat, und dass diese für die kündigende Person zum Tag X wirksam wird und dass die zweite Person einen neuen Mietvertrag auf den eigenen Namen erhält.
Die zweite Person erhält auch den neuen Mietvertrag.
Somit ist doch die kündigende Person aus dem Mietverhältnis entlassen, oder?
Denn, der Vermieter besteht jetzt plötlich wieder darauf, dass das ja angeblich nicht ginge, dass nur einer kündigt und will die Person, die schon gekündigt hat mit in die Verantwortung ziehen.
Dass im Grunde beide den Mietvertrag hätten kündigen müssen ist mir klar, aber der Vermieter hat ja bestätigt, dass er die kündigende Person aus dem MV entlässt und dass die Person B alleiniger Mieter mit neuem MV wird.
Was sagt denn ihr dazu?
finde es sehr eigenartig wie dieser Vermieter denkt!er weiß selber nicht was er tuen soll!gehe sie am besten zu einem anwalt für Mietrecht er hilft ihnen auf jedenfalls weiter!
Hi so sehe ich es auch. Ihr hättet beide Kündigen müssen und du einen neuen Mietvertrag erhalten dann bist du alleine in der wohnungg und gut…
Gruß Peter
der Vermieter hat seine Zustimmung schriftlich erklärt und kann jetzt nicht wieder zurück, es sei denn er macht von seinen 14-tägigen Widerrufsrecht auf den neuen Mietvertrag gebrauch.
Hallo!
Also, Person A zieht aus und B bleibt wohnen. Heißt, A braucht keine frist einhalten sondern B bekommt vom Vermieter einen neuen Vertrag der dann nur auf ihn läuft.
Sollten schäden an der Wohnung sein, müßte sich A zu 50% daran beteiligen, sonst hat B bei einem Auszug alles allein zu tragen.
Das ihr beide kündigen müßt stimmt nicht
Mfg
Hallo!
Also hier mein „Problem“:
In einem Mietvertrag stehen zwei Personen als Mieter drin.
Eine dieser beiden Personen kündigt alleine den Mietvertrag.
Der Vermieter schreibt zurück, dass er die Kündigung erhalten
hat, und dass diese für die kündigende Person zum Tag X
wirksam wird und dass die zweite Person einen neuen
Mietvertrag auf den eigenen Namen erhält.
Die zweite Person erhält auch den neuen Mietvertrag.
Somit ist doch die kündigende Person aus dem Mietverhältnis
entlassen, oder?
Denn, der Vermieter besteht jetzt plötlich wieder darauf, dass
das ja angeblich nicht ginge, dass nur einer kündigt und will
die Person, die schon gekündigt hat mit in die Verantwortung
ziehen.
Dass im Grunde beide den Mietvertrag hätten kündigen müssen
ist mir klar, aber der Vermieter hat ja bestätigt, dass er die
kündigende Person aus dem MV entlässt und dass die Person B
alleiniger Mieter mit neuem MV wird.
Was sagt denn ihr dazu?
Die zweite Person sollte der guten Ordnung halber die Kündigung der 1. Person bestätigen. Die Kündigung wäre damit ordnugnsgemäß erfolgt. Der Vermieter muß mit dem verbleibenden Mieter alleine keinen neuen Mietvertrag abschließen, wenn dieser alleine ihm für einen solchen Vertrag nicht „gut“ erscheint. Der Vermieter wird inzwischen erfahren haben, dass die Kündgiung durch den ersten Mieter alleine nicht rechtskräftig erfolgen konnte. Unterschreibt Mieter 2 nun die Kündigung ebenfalls, dann steht für den Vermieter der Weg frei, die Wohnung an jemand anderen, der ihm zusagt, neu zu vermieten. Im derzeitigen Zustand müßte er zunächst einmal das bestehende Mietverhältnis mit dem verbliebenen Mieter fortsetzen und hätte zudem den ersten Mieter weiter in der Haftung.
Hallo, die Kündigung zum Tag X wird garnicht wirksam, da der zweite Mieter nicht mit unterschrieben hat, auch wenn der Vm Bestätigungen abgibt. Es muß umgekehrt laufen: die zweite Person muß der Kündigung der ersten Person zustimmen mit der Maßgabe, alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere die Mietzahlung) künftig alleine zu übernehmen. Dann ist auch kein neuer Mietvertrag nötig, sondern im alten Mv erfolgt ein entspr. Änderungsvermerk, den der Vermieter abzuzeichnen hat.- Gruß, Achim
Grundsätzlich ist die Kündigung eines Mietvertrages der von zwei Mietern unterschrieben wurde nur rechtens wenn beide Mieter diese Kündigung unterschreiben.
was ich jedoch nicht verstehe ist die Tatsache, dass der Vermieter einen neuen MV bereits an die neue / alte Mieterin geschickt hat und die Bestätigung der Kündigung ausgestellt hat, jetzt aber doch einen Rückzieher macht.
Mich interessiert für was Sie verantwortlich gemacht werden.