Mietvertrag mit zwei Partnern

wie soll ich mich verhalten: Es steht der Abschluss eines Mietvertrages mit zwei unverheirateten Mietern  ( Mann, 28 Jahre alt und Frau, 26 Jahre alt ) an. Beide sind berufstätig. Kontaktaufnahme erfolgte mit dem männlichen Mietinteressent, der ordentlich verdient. Meine Frage: Soll ich beide ( nicht verheiratet ) in den Mietvertrag aufnehmen, oder nur den männlichen Partner ? Ich sehe Probleme, wenn sich z.B. Nachwuchs einstellen sollte, die Partner nicht geheiratet haben, oder der männliche Partner wieder aus der Wohnung ausziehen sollte, die Frau aber in der Wohnung weiter wohnen bleiben möchte. Wie ist das Mietverhältnis rechtlich einzuorden ? Was sagt das Mietrecht ?

Hallo
Was das Mietrecht dazu sagt weiss ich nicht aber in der Regel ist das so dass beide Partner unterschreiben sollten . So hatten wir das immer gehalten und es gab nie Probleme .
viele Grüße  noro

Nun,

das Mietrcht sagt, dass wenn man mit beiden eine Vertrag hat sich an beide Mietparteien wenden muss für die Abrechnung, Mieterhöhungen, Kündigung ect. Aber auch dass beide Parteien gesamtschuldnerisch haften, auch wenn eine Partei schon lange lange ausgezogen ist und vom Vermieter nicht aus dem Vertrag entlassen wurde. Sprich der Vermieter hat doppelt Sicherheit. Muss aber ggf. die Ausgezogene Partei aufspüren, was bei ordentlicher Anmeldung des neuen Wohnsitz aber recht einfach ist.

Ein gemeinsamer Vertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Brammjero,
ich kann nur Naseweis beipflichten er hat alles super beschrieben.
Es bleibt bei Dir welche Art von M Du möchtest.