Mietvertrag mündlich mit Vormieter bindend?

Hallo,

mein Freund und ich haben uns eine Wohnung angesehen und fanden sie schön. Deshalb haben wir den jetzigen Mietern sowohl per Telefon als auch per Email zugesagt, dass wir die Wohnung nehmen. Mit der zuständigen Genossenschaft hatten wir in der Folge nur Kontakt über die jetzigen Mieter. Mein Freund hat dann eine Selbstauskunft an die Genossenschaft geschickt und denen mitgeteilt, dass wir uns „mit den jetztigen Mietern geeinigt“ hätten.
Wir haben jedoch nach ein paar Tagen beschlossen, die Wohnung doch nicht zu nehmen, da wir ein besseres Angebot bekommen haben und haben den jetzige Mietern per Email wieder abgesagt.
Heute hat mein Freund nun eine Email mit Mietvertrag von der Genossenschaft bekommen, in der steht dass wir die neuen Mieter sind. Ist dies rechtens? Wir haben mit der Genossenschaft nie über die Miethöhe und sonstige Dinge gesprochen und ihnen selber auch nie zugesagt.
Wer hat Antworten? Bitte nur, wenn ihr es SICHER wisst.
Danke, Milka

Hallo,Milka,
du wirst dich mit dem wörtlichen Inhalt deiner Mail an
die Verbraucherzentrale/den Mieterbund wenden müssen,
da selbiger darüber Auskunft gibt, wie weit du dich
bezüglich Einigung mit dem Mieter auch zum Mietverhältnis geäußert hast. Da ein Mietvertrag nur gültig ist,
wenn er inhaltlich bestätigt ist, sich zwei Seiten unterschriftlich einigen, sollte es dir gelingen,
den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Viel Erfolg !

Hey, danke für die schnelle Antwort, das hört sich schon mal ganz gut an und bestätigt, was ich auch schon in einigen Foren gelesen habe. Ich hoffe, wir kommen da mit den genannten Argumenten (keine gemeinsame Miethöhe vereinbart, kein fester Mietbeginn ausgemacht) gut wieder raus. Danke nochmal.
Gruß, Milka

Hallo ihr beiden,

so wie ich die Sache einschätzen kann, habt ihr keinen Mietvertrag geschlossen. Außer ihr habt bereits eine Monatsmiete überwiesen. Unterschrieben habt ihr ja auch nichts.