Mietvertrag nach einer Woche kündigen / Wohnung ohne Erlaubnis vermietet

Hallo Community,

angenommen eine Person unterschreibt einen Mietvertrag für eine Wohnung. Sie macht ein Auslandsstudium in Deutschland und kennt sich somit hier nicht in allen Angelegenheiten aus. Nun erfährt sie nach einer Woche von den Nachbarn , dass ihr Vermieter ein hartz4-empfänger mit §5 Schein ist und die Wohnung ohne Erlaubnis der richtigen Vermieterfirma an sie für fast das doppelte der Miete untervermietet hat. Im Mietvertrag ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen sowie eine Kaution vorgesehen, die sie bereits gezahlt hat, wie auch die erste Monatsmiete. Sie möchte nicht in dieser Wohnung bleiben. Was wäre das beste Vorgehen, um die Wohnung schnellstmöglich zu kündigen und an seine Kaution zu kommen?

Vielen Dank im Voraus.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser Mietvertrag überhaupt zustande kommen darf und somit Gültigkeit hat. Ich würde mich mit dem Hauptvermieter in Verbindung setzen und ggf. mit einem Anwalt, um an meine Kaution und die Miete zu gelangen. Evtl. gibt auch der Mieterschutzbund eine Auskunft. Man könnte sich auch noch an die Arge wenden, der Name der „Vermieters“ ist ja bekannt. Das gibt Sperrung und Kürzung seines Hartz IV-Geldes. Das wird er sich evtl. überlegen, ob er da noch raus kann, wenn Sie ihm das so mitteilen.
Gruß
Sabine

Hallo!

Der Mietvertrag ist schon gültig mit allen Rechten und Pflichten.
Ob der „Vermieter“ überhaupt nicht weiter vermieten darf spielt für den Mieter keine Rolle.
Er hat einen Vertrag und kann auf Einhaltung bestehen.

Er hat ggf. Schadenersatzansprüche gegen den „Vermieter“, wenn der den Vertrag nicht erfüllen kann, weil man ihm diese Vermietung/Weitervermietung untersagen sollte.

Fristlose Kündigung ist m.E. nach nicht möglich, denn die Miethöhe ist doch ausgehandelt worden. Ob das nun überhöht wäre, spielt keine Rolle (erst bei Wucherhöhe und Notlage).

Das er nicht weitervermieten durfte, weiß der Mieter nicht und das ist für ihn auch ohne Belang. Erst wenn deswegen nicht eingezogen werden könnte, dann kann man fristlos kündigen und Schadenersatz fordern !

MfG
duck313

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Ich würde mal den direkten Vermieter kontakten und mit dem zusammen den neuen Vermieter ansprechen, um den Vertrag rückgängig zu machen. So hast Du gleich einen Zeugen!

Ich würde die Mietkaution sofort zurückfordern. Der Mietvertrag ist meiner Ansicht nach unwirksam und nichtig, denn ein Hatz-4-Empfänger darf nicht untervermieten und nicht dazuverdienen, ohne das Arbeitsamt davon in Kenntnis zu setzen! Druckmittel: Das Arbeitsamt von der unerlaubten Untervermietung in Kenntnis setzen- dann ist der Hartz-4-Empfänger wegen Betrugs dran!

Od Gott, was für ein Unsinn.

vnA

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Wenn man keine Ahnung hat darf man auch mal nichts schreiben. Solche geistige Diarrhö tut ja schon weh.

vnA

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